7. Mai 2025

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Für alle Rechts­beziehun­gen zwis­chen dem Teil­nehmer und dem Ver­anstal­ter des Fir­men­laufs gel­ten die nachfolgenden
All­ge­meinen Teilnahmebedingungen.

§ 1 Allgemeines

  1. Der „Fir­men­lauf“ (Ver­anstal­tung) ist eine Ver­anstal­tungs­marke der SUN Sport­man­age­ment GmbH (Ver­anstal­ter), vertreten durch den Geschäfts­führer Markus Ebn­er, Leib­nizs­traße 5, 89231 Neu-Ulm, Tel.: +49–731-25062006, E‑Mail: info(at)einstein-marathon.de
  2. Die Ver­anstal­tung beste­ht aus zwei Teilen. Der eine Teil umfasst einen virtuellen Solo-Lauf im Rah­men eines Vir­tu­al Races (VR-Part) und der andere Teil ist ein klas­sis­ches Laufevent (Präsen­zver­anstal­tung).
  3. Sollte auf­grund behördlich­er Aufla­gen keine Präsen­zver­anstal­tung möglich sein, wird die gesamte Ver­anstal­tung als Vir­tu­al Race durchge­führt und gew­ertet. Die Wer­tung wird wie fol­gt vorgenom­men: Das Team bzw. die Einzel­läufer (m/w), welche die meis­ten Kilo­me­ter gesam­melt haben, gewinnt.
  4. Das vor­liegende Regle­ment regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teil­nehmerin (im Fol­gen­den Teil­nehmer) an der Ver­anstal­tung verbindlich die Bedin­gun­gen sein­er Teil­nahme. Voraus­set­zung ein­er jeden Teil­nahme ist die uneingeschränk­te Anerken­nung der vor­liegen­den Teilnahmebedingungen.
  5. Der Ver­anstal­ter besitzt sowohl für das Vir­tu­al Race als auch für die Präsen­zver­anstal­tung die uneingeschränk­te Ver­anstal­tung­shoheit und ist jed­erzeit berechtigt, ver­anstal­tungsrel­e­vante Entschei­dun­gen zu tre­f­fen, ins­beson­dere aus sach­lichen Grün­den (z.B. Straßen­schä­den, Umweltschutz, Wet­ter­lage, behördliche Anord­nun­gen) — auch noch zeitlich kurz vor Beginn — die Strecke zu ändern, die Dis­tanz der Streck­en im angemesse­nen Umfang zu ver­längern oder zu verkürzen. Eben­so ist er berechtigt die Ver­anstal­tung zu unter­brechen oder abzusagen. Es gel­ten hierzu die Regelun­gen des § 8 dieser Wettkampfbedingungen.
  6. Der Ver­anstal­ter ist berechtigt bei einem Ver­stoß gegen diese Teil­nah­mebe­din­gun­gen einen Teil­nehmer von der Ver­anstal­tung bzw. deren Wer­tung auszuschließen. Eben­so kann er darüber entschei­den, ob der Auss­chluss des Teil­nehmers auch den Auss­chluss des gesamten Teams zur Folge hat.
  7. Bei der Durch­führung der Ver­anstal­tung wer­den die DLV-Satzung und Ord­nun­gen, ins­beson­dere der darin enthal­te­nen DLV-Anti-Dop­ing-Codes (ADC), die Deutsche Leich­tath­letik Ord­nung (DLO), die Gebührenord­nung (GBO) sowie die “Inter­na­tionalen Wet­tkampfregeln” (IWR) zugrunde gelegt. Ins­beson­dere erken­nt jed­er Teil­nehmer mit sein­er Anmel­dung und Teil­nahme die Gel­tung des DLV-Anti-Dop­ing-Codes an und unter­wirft sich dessen Bes­tim­mungen. Im Übri­gen gel­ten die hier fest­gelegten Teilnahmebedingungen.
  8. Anweisun­gen des Ver­anstal­tungsper­son­als und von uni­formierten Ein­satzkräften (Polizei, Feuer­wehr, Rotes Kreuz etc.) ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leis­ten. Ver­anstal­tungsper­son­al und damit im Namen des Ver­anstal­ters weisungs­befugt sind sämtliche vom Ver­anstal­ter entsprechend ken­ntlich gemachte Per­so­n­en (z.B. Streckenposten).

 

§ 2 Teil­nah­me­berech­ti­gung & Gesundheit

  1. Start­berechtigt sind Einzel­starter sowie alle Mitarbeiter/ Mitar­bei­t­erin­nen von Fir­men, Insti­tu­tio­nen, Behör­den oder anderen Organ­i­sa­tio­nen (nach­fol­gend Fir­men genan­nt) sowie Fam­i­lien­ange­hörige und Per­so­n­en, die sich der Fir­ma ver­bun­den fühlen und am Ver­anstal­tungstag das 12. Leben­s­jahr vol­len­det haben. Sie bilden Teams aus beliebig vie­len Team­mit­gliedern. Es beste­ht die Möglichkeit mehrere Teams ein­er Fir­ma anzumelden (z.B. ver­schiedene Abteilun­gen). Eben­so beste­ht die Möglichkeit eines Einzelstarts.
  2. Der Ver­anstal­ter weist darauf hin, dass es sich bei der Präsen­zver­anstal­tung um einen Aus­dauer­wet­tbe­werb han­delt, dessen Dauer je Train­ingszu­s­tand über eine Stunde betra­gen kann und daher ein­er physis­chen und psy­chis­chen Vor­bere­itung bedarf. Es wird emp­fohlen bere­its vor der Anmel­dung von einem Medi­zin­er den all­ge­meinen Gesund­heit­szu­s­tand kon­trol­lieren und fest­stellen zu lassen, ob der Gesund­heit­szu­s­tand ein­er Teil­nahme am VR-Part oder der Präsen­zver­anstal­tung ent­ge­gen­ste­ht. Start­berechtigt sind damit Per­so­n­en, die aus­re­ichend trainiert haben und wed­er sich oder andere durch die Teil­nahme in Gefahr brin­gen. Auf die beson­dere Gefährdung von Per­so­n­en mit Herzprob­le­men und Bluthochdruck wird aus­drück­lich hingewiesen.
  3. Der Ver­anstal­ter ist jed­erzeit berechtigt, während der Präsen­zver­anstal­tung den Gesund­heit­szu­s­tand der Teil­nehmer von einem Fachmedi­zin­er begutacht­en zu lassen, und wenn dieser begrün­dete Bedenken hin­sichtlich des Gesund­heit­szu­s­tandes äußert, den betr­e­f­fend­en Teil­nehmer von der Ver­anstal­tung (bzw. deren Fort­set­zung) auszuschließen.
  4. Jed­er Teil­nehmer erk­lärt sich im Bedarfs­fall mit ein­er umfassenden medi­zinis­chen Behand­lung einverstanden.
  5. Eine weit­ere Teil­nah­mevo­raus­set­zung ist das Vor­liegen der Anmeldebestä­ti­gung sowie ein­er offiziellen Start­num­mer des Fir­men­laufs. Die Start­num­mer kann während des VR-Parts frei­willig getra­gen wer­den. Während der Präsen­zver­anstal­tung muss die Start­num­mer gut sicht­bar und unverän­dert auf der Vorder­seite der Teil­nehmer­bek­lei­dung getra­gen werden.
  6. Der Teil­nehmer akzep­tiert, dass während des VR-Parts die Teil­nahme an der Ver­anstal­tung ein echt­es Ver­let­zungs- oder Todesrisiko birgt (z.B. weil kein medi­zinis­ches Per­son­al zur Ver­fü­gung ste­ht) und er auf­grund der Art der Ver­anstal­tung unter allen Umstän­den für seine eigene Sicher­heit und sein eigenes Wohlbefind­en ver­ant­wortlich ist.
  7. Die Streck­en während des VR Parts kön­nen alter­na­tiv zum Laufen auch auf dem Lauf­band, mit Walk­ing, Wan­dern oder Spazierenge­hen absolviert werden.
  8. Walken ist aus bei der Präsen­zver­anstal­tung neben dem Laufen ges­tat­tet. Für Teil­nehmer, die mit Stöck­en laufen, gibt es einen Extra Start. Sie haben sich daher am Ende des Start­feldes aufzustellen.
  9. Der Ver­anstal­ter ist berechtigt einen Teil­nehmer zu dis­qual­i­fizieren, wenn dieser die Wet­tkampf­strecke ver­lässt, abkürzt oder sich tech­nis­ch­er Hil­f­s­mit­tel bedi­ent. Eben­so kann eine Dis­qual­i­fika­tion oder ein Startver­bot bei grob unsportlichem Ver­hal­ten oder Zahlungsrück­stän­den erfol­gen. Eben­so kann er darüber entschei­den, ob der Auss­chluss des Teil­nehmers auch den Auss­chluss des gesamten Teams zur Folge hat.
  10. Die Teil­nah­me­berech­ti­gung kann nachträglich für Per­so­n­en ent­fall­en, denen auf­grund von behördlichen Maß­nah­men oder Aufla­gen die Teil­nahme an der Präsen­zver­anstal­tung zum Zeit­punkt des Starts unter­sagt ist.

 

§ 3 Vir­tu­al Race – Part: Strecke, Zeit­nahme und Wertung

  1. Im Rah­men des VR-Parts sam­meln die Teil­nehmer mit Solo-Läufen Kilo­me­ter für ihr Team. Eine Zeit­nahme ist nicht erforderlich.
  2. Den konkreten Zeitraum teilt der Ver­anstal­ter mit der Anmel­dung und auf der Inter­net­seite der Ver­anstal­tung mit.
  3. Die Wer­tung erfol­gt unab­hängig vom Alter und Geschlecht in ein­er Ran­gliste geord­net nach erlaufe­nen Team-Kilometern.
  4. Jed­er Teil­nehmer kann im Rah­men der zeitlichen Vor­gaben seine Solo-Läufe zum Sam­meln der Team-Kilo­me­ter absolvieren, wo und wann er möchte. Eine konkrete Strecke wird vom Ver­anstal­ter nicht vorgegeben. Jed­er Teil­nehmer ist für die Auswahl ein­er sicheren Route selb­st verantwortlich.
  5. Für die Wer­tung ist keine geson­derte App oder Reg­istrierung erforder­lich. Der Teil­nehmer muss seine gelaufene Dis­tanz anhand eines Fotos sein­er Sportuhr bzw. eines Screen­shots von sein­er Doku­men­ta­tion auf dem Handy (Garmin, Polar, Run­tas­tic, Stra­va, NikeRun, Fit­bit oder ein­er anderen Form der zuver­läs­si­gen Doku­men­ta­tion) im bere­it­gestell­ten Por­tal unter einem zur Ver­fü­gung gestell­ten Link hochladen. Ob der Nach­weis aus­re­icht, liegt auss­chließlich im Ermessen des VR Veranstalters.
  6. Jed­er Teil­nehmer akzep­tiert, dass im Rah­men des VR-Parts jed­er Läufer unter­schiedlichen Gelände- und Wet­terbe­din­gun­gen aus­ge­set­zt ist und die absolvierten Streck­en daher nicht direkt ver­gle­ich­bar sind. Maßge­blich sind allein die absolvierten Streck­en-Kilo­me­ter. Es erfol­gt keine Umrech­nung von Höhen­metern oder Wet­ter­ver­hält­nis­sen. Im Stre­it­fall ist die Entschei­dung des Ver­anstal­ters endgültig und bindend.
  7. Betrug in irgen­dein­er Form wird in kein­er Weise toleriert und führt zum Auss­chluss von der des Teil­nehmers du ggf. des gesamten Teams von der Ver­anstal­tung. Der Teil­nehmer ist verpflichtet, einen Fehler, Spe­icher­prob­lem etc. zu melden, wenn ihm dies einen unfairen Vorteil verschafft.

 

§ 4 Präsen­zver­anstal­tung: Strecke, Zeit­nahme und Wertung

  1. Die Streck­en­länge beträgt ca. 7 km.
  2. Die Streck­en­führung kann bei der Start­num­mer­naus­gabe und vor dem Start auf aus­gestell­ten Karten und auf der Inter­net­seite der Ver­anstal­tung nachvol­l­zo­gen wer­den. Bei Unklarheit­en ist der Ver­anstal­ter zu kontaktieren.
  3. Die Strecke ist markiert und aus­geschildert. Die Teil­nehmer haben der Markierung zu fol­gen und dür­fen nicht von der geplanten Strecke abweichen.
  4. Jed­er Teil­nehmer muss aus eigen­er Kraft die Strecke absolvieren. Motorisierun­gen jeglich­er Art und die ein­greifende Unter­stützung von anderen Per­so­n­en führen zur Dis­qual­i­fika­tion. Ausgenom­men davon ist die Hil­fe bei Not­la­gen. Diese ist obligatorisch.
  5. Der Ver­anstal­ter behält sich das Recht vor, die Strecke aus sach­lichen Grün­den (z.B. Straßen­schä­den, Umweltschutz, Wet­ter­lage) zu ändern.
  6. Es erfol­gt eine Team- und eine Einzel­starter­w­er­tung nach der Net­to-Zielzeit sowie Son­der­w­er­tun­gen, deren Modal­itäten auf der Inter­net­seite der Ver­anstal­tung einge­se­hen wer­den können.
  7. Die Zeit­nahme erfol­gt durch die Datas­port Ger­many GmbH und mit­tels einge­bautem Chip in der Start­num­mer. Jed­er Teil­nehmer erhält eine Start­num­mer. Ohne Start­num­mer ist keine Zeitmes­sung also auch keine Erfas­sung des Teil­nehmers möglich.
  8. Die Zei­tanzeige im Start- und Ziel­bere­ich wird mit dem Startschuss ges­tartet. Neben der Zeit zwis­chen Startschuss und Zielein­lauf (Brut­to-Zeit) wird auch die indi­vidu­elle Zeit des Teil­nehmers zwis­chen Über­queren der Star­tlin­ie und Zielankun­ft (Net­to-Zeit) ermit­telt. Bei einem Start in hin­teren Start­blöck­en kön­nen dabei Unter­schiede von eini­gen Minuten zwis­chen der Zei­tanzeige und der indi­vidu­ellen Zielzeit (Net­to-Zeit) entstehen.
  9. Es gibt mehrere Zeit­nah­mepunk­te auf den Streck­en. Alle Teil­nehmer müssen diese Punk­te (z.B. Zeit­nah­memat­ten) passieren, um in die Wer­tung zu kommen.
  10. Die offizielle Startzeit bes­timmt der Ver­anstal­ter. Diese kann aus sach­lichen Grün­den (z.B. Unfall auf der Strecke, Wet­ter­lage etc.) kurzfristig geän­dert werden.
  11. Ende des Rennens: 
    1. wenn ein Teil­nehmer dis­qual­i­fiziert wird oder auss­chei­det, endet das Ren­nen für diesen bzw. das Team sofort und unverzüglich.
    2. Der offizielle Zielschluss für die Ver­anstal­tung wird auf der Inter­net­seite des Ver­anstal­ters rechtzeit­ig bekan­nt gegeben. Teil­nehmer, die das Zeitlim­it über­schre­it­en, müssen die Strecke ver­lassen. Wenn sie ent­lang der Strecke weit­er­laufen möcht­en, kann dies nur außer­halb des Wet­tbe­werbes auf eigene Ver­ant­wor­tung erfol­gen. Die Benutzung von Gehwe­gen sowie die Berück­sich­ti­gung der Straßen­verkehrsor­d­nung sind verpflichtend.
  12. Been­det ein Teil­nehmer das Ren­nen aus eigen­er Entschei­dung, ist er verpflichtet, dies dem Ver­anstal­ter unverzüglich mitzuteilen. Kosten ein­er Suchak­tion gehen zu Las­ten des betrof­fe­nen Teilnehmers.

 

§ 5 Anmel­dung, Zahlung

  1. Die Anmel­dung, Bestel­lung von Waren (Gutscheine für Snacks und Getränke etc.) sowie die Zahlung erfol­gt über das Onlinepor­tal der Fir­ma Datas­port Ger­many GmbH.
  2. Alle Teil­nehmer eines Teams wer­den über einen Teamkap­tain angemeldet. Er fungiert als Ansprech­part­ner der Fir­ma gegenüber dem Ver­anstal­ter und der Datas­port Ger­many GmbH. Der Teamkapitän ist dafür ver­ant­wortlich, dass alle von ihm angemelde­ten Teil­nehmer die Teil­nah­mebe­din­gun­gen und die Daten­schutzerk­lärung zur Ken­nt­nis erhal­ten und akzep­tiert haben. Mit der Anmel­dung bestätigt er dies dem Ver­anstal­ter sowohl für sich, als auch in Voll­macht für alle in sein­er Anmel­dung genan­nten Personen.
  3. Nach der Anmel­dung erhält der Teamkapitän eine Bestä­ti­gung der verbindlichen Bestel­lung. Die Bestel­lung und die Bestä­ti­gung führen zu einem rechts­gülti­gen Kaufvertrag.
  4. Für alle aus­gelösten Bestel­lun­gen wird durch die Datas­port Ger­many GmbH im Auf­trag des Ver­anstal­ters eine dig­i­tale Rech­nung erstellt und dem Teamkapitän per E‑Mail zuge­sandt. Die/Der Teamkapitän bestätigt mit der Anerken­nung dieser Teil­nah­mebe­din­gun­gen form­los sein Ein­ver­ständ­nis zum elek­tro­n­is­chen Rechnungsversand.
  5. Die Anmel­dung ist verbindlich. Bei außer­halb von Geschäft­sräu­men des Ver­anstal­ters geschlosse­nen Verträ­gen und bei Fern­ab­satzverträ­gen von Tick­ets beste­ht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein geset­zlich­es Widerrufsrecht.
  6. Im Krankheits­fall beste­ht kein Anspruch auf Rück­er­stat­tung der Teil­nah­mege­bühr. Dies gilt auch, wenn dem Teil­nehmer, auf­grund von behördlichen Maß­nah­men oder Aufla­gen, die Teil­nahme am Sportevent zum Zeit­punkt des Starts unter­sagt wird, z.B. nicht geimpfte Teil­nehmer bei behördlich­er Vor­gabe ein­er 2G-Regelung (nur geimpfte oder gene­sene Teil­nehmer). Eine Aus­nahme beste­ht nur dann, wenn ein ärztlich­es Attest vorgelegt wer­den kann, aus dem ein­deutig her­vorge­ht, dass ein­er Immu­nisierung des Teil­nehmers gesund­heitliche Gründe entgegenstehen.
  7. Eine Rück­er­stat­tung der Meldege­bühr erfol­gt nur, wenn die Absage der Ver­anstal­tung oder der Ver­anstal­tungsab­bruch auf Vor­satz oder grober Fahrläs­sigkeit des Ver­anstal­ters beruht.

 

§ 6 Wichtige Ver­hal­tensregeln während des Vir­tu­al Race-Parts

Jed­er Teil­nehmer wählt die Strecke für seine Solo-Läufe selb­st, so dass ins­beson­dere die fol­gen­den wichtigen
Grun­dregeln einzuhal­ten sind:

  1. Die Teil­nehmer müssen sich jed­erzeit an die deutschen Straßen­verkehrsregeln halten.
  2. Jed­er Teil­nehmer hat sich während des Solo-Laufs im Verkehr und im Gelände vorauss­chauend und vor­sichtig zu ver­hal­ten. Unüber­sichtliche Streck­en­teile sind vor­sichtig zu laufen, bei Über­querun­gen von Straßen und an Fel­daus­fahrten ist beson­dere Vor­sicht geboten, es ist mit kreuzen­den Fahrzeu­gen zu rechnen.
  3. Teil­nehmer haben sich so zu ver­hal­ten, dass kein ander­er (Teil­nehmer wie auch Spaziergänger oder Verkehrsteil­nehmer) geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umstän­den unver­mei­d­bar, behin­dert oder belästigt wird.
  4. Umwelt­beein­träch­ti­gun­gen jed­er Art sind zu unter­lassen. Ins­beson­dre sind Verpfle­gungsver­pack­un­gen ord­nungs­gemäß zu entsorgen.
  5. Jed­er Teil­nehmer ist während der Ver­anstal­tung für Verpfle­gung und Getränke selb­st ver­ant­wortlich und muss auf aus­re­ichende Flüs­sigkeit­sauf­nahme achten.
  6. Jed­er Teil­nehmer hat bei schlecht­en Licht- und Sichtver­hält­nis­sen reflek­tierende Klei­dung sowie eine Lampe (Stirn­lampe und Rück­licht) für seine eigene Sicht­barkeit zu tragen.
  7. Jed­er Teil­nehmer ist verpflichtet bei seinem Solo-Lauf die geset­zlichen Bes­tim­mungen und behördlichen Vor­gaben (z.B. aus den Coro­na-Verord­nun­gen) einzuhal­ten. Dies bet­rifft ins­beson­dere die Abstand­sregeln sowie die Anzahl der Per­so­n­en, wenn mehrere Teil­nehmer beab­sichti­gen, den VR-Part zusam­men zu absolvieren.

 

§ 7 Wichtige Ver­hal­tensregeln während der Präsenzveranstaltung

Die Ver­anstal­tung find­et auf öffentlichen, markierten und teil­weise ges­per­rten Straßen, Wegen und Trails statt, so
dass ins­beson­dere die fol­gen­den wichti­gen Grun­dregeln einzuhal­ten sind:

  1. Die Teil­nehmer müssen sich jed­erzeit an die deutschen Straßen­verkehrsregeln halten.
  2. Die Teil­nahme erfordert ständi­ge Vor­sicht und gegen­seit­ige Rück­sicht. Unüber­sichtliche Streck­en­teile sind vor­sichtig zu laufen, bei Über­querun­gen von Straßen und an Fel­daus­fahren ist beson­dere Vor­sicht geboten, es ist mit kreuzen­den Fahrzeu­gen zu rechnen.
  3. Teil­nehmer haben sich so zu ver­hal­ten, dass kein ander­er geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umstän­den unver­mei­d­bar, behin­dert oder belästigt wird.
  4. Das Laufen mit Kinder­wä­gen ist nicht gestattet.
  5. Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge (z.B. Verpfle­gungsver­pack­un­gen) außer­halb der Verpfle­gungssta­tio­nen bzw. Mülleimern wegzuw­er­fen oder fal­l­en­zu­lassen. Umwelt­beein­träch­ti­gun­gen jed­er Art sind zu unter­lassen und wer­den mit Dis­qual­i­fika­tion geahndet.
  6. Jed­er Teil­nehmer ist während der Ver­anstal­tung für Verpfle­gung und Getränke selb­st ver­ant­wortlich. Der Ver­anstal­ter stellt auf der Strecke einen Ver­sorgungs­stand zur Ver­fü­gung. Im Ziel­bere­ich wird für angemessen aus­re­ichende Verpfle­gung gesorgt. Eine Garantie für die Ver­füg­barkeit von Verpfle­gung und Getränken übern­immt der Ver­anstal­ter jedoch nicht.

 

§ 7.1 Haf­tung Ver­anstal­ter und Teilnehmer

  1. Die Haf­tung des Ver­anstal­ters ist wie fol­gt begrenzt: 
    1. Der Ver­anstal­ter haftet unbe­gren­zt für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, die auf ein­er fahrläs­si­gen oder vorsät­zlichen Pflichtver­let­zung des Ver­anstal­ters oder eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­anstal­ters beruht. Die Haf­tung für Folge- und Ver­mö­genss­chä­den (z.B. ent­gan­genen Gewinn) ist ausgeschlossen.
    2. Für son­stige Schä­den, die auf ein­er fahrläs­si­gen Pflichtver­let­zung des Ver­anstal­ters oder eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruhen, haftet der Ver­anstal­ter nicht. Es sei denn, es han­delt sich um Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nalpflicht­en. „Kar­di­nalpflicht­en“ sind wesentliche Ver­tragspflicht­en, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­trags über­haupt erst ermöglichen und auf deren Ein­hal­tung der Teil­nehmer regelmäßig ver­trauen darf (z.B. Ein­hal­tung der gel­tenden Vorschriften, Unter­weisung von Streck­en­posten). Die Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nalpflicht­en ist jedoch höhen­mäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Ver­tragss­chluss vorherse­hbaren und ver­tragstyp­is­chen Schadens.
    3. Die vor­liegende Haf­tungs­be­gren­zung gilt aus­drück­lich auch für ver­loren gegan­gene Wert­ge­gen­stände, Bek­lei­dungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
    4. Ins­beson­dere erfol­gt keine Kostenüber­nahme für Kranken­wa­gen, Ret­tungs- und/oder Suchak­tio­nen die auf­grund der Teil­nahme an dem VR-Part ent­standen sind.
    5. Der Ver­anstal­ter haftet auch nicht für tech­nis­che Hard­ware- oder Soft­warefehler jeglich­er Art, nicht ver­füg­bare Net­zverbindun­gen oder fehlgeschla­gene bzw. unvoll­ständi­ge, Inter­netüber­tra­gun­gen oder andere Fehlfunk­tio­nen jeglich­er Art, die die Über­mit­tlung der Dis­tanz an den Ver­anstal­ter seit­ens des Teil­nehmers ver­hin­dern, es sei denn der Fehler tritt auf Seit­en des Ver­anstal­ters auf.
  2. Der Teil­nehmer verpflichtet sich, etwaige Bußgelder, die aus seinem Fehlver­hal­ten resul­tieren, z.B. wegen eines Ver­stoßes gegen Straßen­verkehrsor­d­nung oder gegen Bes­tim­mungen aus ein­er Coro­na-Verord­nung, auch wenn diese gegen den Ver­anstal­ter gerichtet wer­den, zu bezahlen bzw. an den Ver­anstal­ter zu erstatten.
  3. Der Teil­nehmer wird hier­mit nochmals aus­drück­lich darauf hingewiesen, dass er für Schä­den die er dem Ver­anstal­ter oder Drit­ten (z.B. andere Teil­nehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teil­nehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teil­nehmer Vor­satz oder Fahrläs­sigkeit zur Last fällt. Der Teil­nehmer verpflichtet sich, den Ver­anstal­ter und/oder die vom Ver­anstal­ter beauf­tragten Per­so­n­en von sämtlichen Ansprüchen Drit­ter (z.B. Zuschauer, Stadt etc.) vol­lum­fänglich freizustellen. Die Freis­tel­lung bezieht sich auf Forderun­gen und Kosten, die durch ihn verur­sachte Schä­den ent­standen sind. Der Ver­anstal­ter emp­fiehlt den Abschluss ein­er Privathaftpflichtversicherung.

 

§ 8 Änderun­gen des Ver­anstal­tungsablaufs und höhere Gewalt

  1. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Ein­treten eines Ereigniss­es oder Umstands, das den Ver­anstal­ter daran hin­dert, eine oder mehrere sein­er ver­traglichen Verpflich­tun­gen zu erfüllen, wenn und soweit der Ver­anstal­ter nach­weist, dass: 
    1. a) dieses Hin­der­nis außer­halb der ihr zumut­baren Kon­trolle liegt; und
    2. b) es zum Zeit­punkt des Ver­tragsab­schlusses nicht in zumut­bar­er Weise vorherse­hbar war; und
    3. c) die Auswirkun­gen des Hin­derniss­es vom Ver­anstal­ter nicht in zumut­bar­er Weise hät­ten ver­mieden oder über­wun­den wer­den können.

    Bis zum Beweis des Gegen­teils wird bei den fol­gen­den Ereignis­sen ver­mutet, sie wür­den die Voraus­set­zun­gen unter Absatz 1 lit. a) und lit. b) nach Absatz 1 dieser Klausel erfüllen:

    • Krieg (erk­lärt oder nicht erk­lärt), Feind­seligkeit­en, umfan­gre­iche mil­itärische Mobilisierung;
    • recht­mäßige oder unrecht­mäßige Amt­shand­lun­gen, Befol­gung von Geset­zen oder behördlichen Anord­nun­gen bzw. Regierungsanordnungen,
    • Pest, Epi­demie, Naturkatas­tro­phe oder extremes Naturereignis;
    • Explo­sion, Feuer, Zer­störung von Aus­rüs­tung, län­ger­er Aus­fall von Telekom­mu­nika­tion, Infor­ma­tion­ssys­te­men oder unzure­ichende Ver­sorgung mit Strom, Wass­er, Energie.Der Ver­anstal­ter ist ab dem Zeit­punkt, zu dem das Hin­der­nis ihm die Leis­tungser­bringung unmöglich macht, von sein­er Pflicht zur Erfül­lung sein­er ver­traglichen Verpflich­tun­gen und von jed­er Schaden­er­satzpflicht oder von jedem anderen ver­traglichen Rechts­be­helf wegen Ver­tragsver­let­zung befreit.
  2. Aus den vor­ge­nan­nten Grün­den kann der Ver­anstal­ter die Startzeit­en sowie Streck­en­führun­gen ändern, die Ver­anstal­tung verkürzen oder vorzeit­ig abbrechen.
  3. Eben­falls ist er aus den vor­gen­nan­nten Grün­den berechtigt, die Ver­anstal­tung als reine Virtuelle Ver­anstal­tung durchzuführen oder auch kom­plett abzusagen. Bei der Durch­führung als reine Virtuelle Ver­anstal­tung ergibt sich die Platzierung nach der Anzahl der erlaufe­nen Team-Kilo­me­ter inner­halb des vom Ver­anstal­ter vorgegebe­nen Zeitraums. Die Entschei­dung zur Durch­führung als reine Virtuelle Ver­anstal­tung sowie der Zeitraum wird den Teil­nehmern rechtzeit­ig vorher per E‑Mail und auf der Ver­anstal­tungs­seite bekan­nt gegeben. Ein Anspruch auf Rück­er­stat­tung der Start­ge­bühr bzw. ein Zurück­be­hal­tungsrecht an der Start­ge­bühr beste­ht nicht.
  4. Schaden­er­satzansprüche, ins­beson­dere ent­gan­gener Gewinn oder son­sti­gen Aufwen­dun­gen und Kosten im Hin­blick auf die Ver­anstal­tung, wer­den in keinem Änderungs­fall anerkan­nt oder ersetzt.
  5. Begonnene Ver­anstal­tun­gen: Muss der Ver­anstal­ter auf­grund des Ein­tritts höher­er Gewalt die begonnene Ver­anstal­tung verkürzen oder abbrechen, so hat der Teil­nehmer keinen Anspruch auf Min­derung oder Rück­er­stat­tung der Start­ge­bühr. Ein Anspruch auf Rück­er­stat­tung der Start­ge­bühr bzw. ein Zurück­be­hal­tungsrecht an der Start­ge­bühr beste­ht nicht.
  6. Ver­legun­gen: Sollte der Ver­anstal­ter in der Lage sein, die Ver­anstal­tung zu einem späteren Zeit­punkt durchzuführen, so hat er die Teil­nehmer hier­von unverzüglich zu unter­richt­en. Im Fall der Ver­legung beste­ht kein Anspruch auf Rück­er­stat­tung der Kosten. Der Teil­nehmer ist jedoch berechtigt, den Nach­weis zu erbrin­gen, dass sich durch die Ver­legung eine Über­schnei­dung mit anderen bere­its einge­gan­genen Verpflich­tun­gen ergibt und die Ent­las­sung aus dem Ver­trag sowie die Rück­er­stat­tung der Start­ge­bühr abzgl. der vom Ver­anstal­ter bere­its geleis­teten und noch zu leis­ten­den Zahlun­gen, aus bere­its eige­gan­genen Verpflich­tun­gen, für diese Ver­anstal­tung beanspruchen.
  7. Absagen: Kann der Ver­anstal­ter auf­grund eines Umstandes, den wed­er er noch der Teil­nehmer zu vertreten hat, die Ver­anstal­tung nicht abhal­ten, so ent­fällt für den Ver­anstal­ter der Anspruch auf die Start­ge­bühr abzgl. der vom Ver­anstal­ter bere­its geleis­teten Zahlun­gen. Die Start­ge­bühr wird dem Teil­nehmer umge­hend zurückerstattet.
  8. Teil­nah­me­ver­bot auf­grund behördlich­er Maß­nah­men: Teil­nehmern, denen auf­grund von behördlichen Maß­nah­men oder Aufla­gen, die Teil­nahme am Sportevent zum Zeit­punkt des Starts unter­sagt wird, z.B. nicht geimpfte Teil­nehmer bei behördlich­er Vor­gabe ein­er 2G-Regelung (nur geimpfte oder gene­sene Teil­nehmer), haben keinen Anspruch auf Rück­er­stat­tung der Teil­nah­mege­bühr. Eine Aus­nahme beste­ht nur dann, wenn ein ärztlich­es Attest vorgelegt wer­den kann, aus dem ein­deutig her­vorge­ht, dass ein­er Immu­nisierung des Teil­nehmers gesund­heitliche Gründe entgegenstehen.

 

§ 9 Daten­schutz und Medienrechte

  1. Der Ver­anstal­ter ist berechtigt, Foto- und Bewegt­bil­dauf­nah­men von den Teil­nehmern im Rah­men der Ver­anstal­tung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und diese — vor­be­haltlich Absatz (2) — ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Ein­schränkung im TV, Inter­net, in Druck­w­erken, jedem bekan­nten und auch zukün­fti­gen Medi­um, auch für Wer­bezwecke ohne zeitliche Begren­zung unent­geltlich zu ver­wen­den. Dazu zählt ins­beson­dere die Veröf­fentlichung und/oder Bear­beitung, ohne dass hier­für eine Vergütung/Entschädigung geleis­tet wer­den muss. Dies umfasst auch das Recht Drit­ten (z.B. Spon­soren der Ver­anstal­tung) das Recht zur Nutzung einzuräumen.
  2. Aus­drück­lich nicht umfasst ist die Nutzung von Auf­nah­men einzel­ner Teil­nehmer (oder ein­er Gruppe), welche die betr­e­f­fend­en Teil­nehmer in ein­er Art und Weise her­ausstellt, dass nicht mehr die Ver­anstal­tung bzw. Ver­anstal­tung­steil­nahme, son­dern die Per­son selb­st im Vorder­grund ste­ht. Der­ar­tige Nutzun­gen bedür­fen der vorheri­gen Freiga­be der betrof­fe­nen Teilnehmer.
  3. Die Bere­it­stel­lung der per­sön­lichen Dat­en (Name, Anschrift, Geburt­s­jahr, Bank­dat­en) bei der Anmel­dung ist für die Durch­führung der Ver­anstal­tung erforder­lich und daher zwin­gend. Der Teil­nehmer erk­lärt sich damit ein­ver­standen, dass die erhobe­nen per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en an Dritte zum Zwecke der Zeitmes­sung, Erstel­lung der Ergeb­nis­lis­ten sowie der Ein­stel­lung dieser Lis­ten im Inter­net weit­ergegeben wer­den. Die Daten­er­he­bung und ‑ver­ar­beitung erfol­gt durch den Ver­anstal­ter und die Fir­ma Datas­port Ger­many GmbH (GF: Björn Stein­metz, Heisinger Straße 12, 87437 Kempten, [email protected]), die sich die Dat­en gegen­seit­ig zur Ver­fü­gung stellen.
  4. Der Teil­nehmer erk­lärt sich mit der Veröf­fentlichung seines Namens, Vor­na­mens, Geburt­s­jahres, Wohnorts, Team­na­mens, sein­er Start­num­mer und sein­er Ergeb­nisse (Platzierun­gen und Zeit­en) in allen ver­anstal­tungsrel­e­van­ten Medi­en (Teil­nehmerliste, Ergeb­nis­liste etc.) einverstanden.
  5. Der Teil­nehmer kann der Weit­er­gabe und der Veröf­fentlichung sein­er per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gegenüber dem Ver­anstal­ter jed­erzeit schriftlich per Brief­post oder E‑Mail widersprechen.

 

Die Daten­schutzerk­lärung über die Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en sowie der Erstel­lung von Bewegt­bil­dauf­nah­men und Fotos bei der Teil­nahme an der Ver­anstal­tung ist ein­se­hbar unter: https://firmenlauf-ulm-neu-ulm.de/datenschutz/

 

§ 10 Gerichtsstandstandvereinbarung

Auf die ver­traglichen Beziehun­gen zwis­chen dem Ver­anstal­ter und dem Ver­tragspart­ner find­et das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land Anwendung.

Als Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeit­en zwis­chen dem Ver­anstal­ter und dem Ver­tragspart­ner wird Ulm vere­in­bart, sofern es sich bei dem Ver­tragspart­ner um einen Kauf­mann, eine juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlich­es Son­derver­mö­gen handelt.

 

§ 11 Sal­va­torische Klausel

Sollte eine Bes­tim­mung dieser All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen unwirk­sam sein, wird davon die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen nicht berührt. Die unwirk­same Klausel wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

 

Stand 16.02.2022

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FAQs

Findet der Firmenlauf 2025 virtuell oder real statt?

2025  findet der Firmenlauf wieder als Kombination aus virtuellem und realem Teil statt. Das bedeutet, dass du ab dem 22.04.2025 bis zum 06.05.2025 virtuelle Kilometer auf deinen eigenen Hausstrecken sammelst. Höhenmeter und Zeit sind dabei unwichtig. Wichtig ist nur Strecke, die erreicht wird.

Am 07.05.2025 wollen wir dann das große Finale vor Ort mit einer echten Laufveranstaltung feiern. Startschuss ist um 19:00 Uhr. Vom Donaustadion begebt ihr euch auf eine 6,3 km lange Runde durch die Ulmer Friedrichsau, und lauft dann wieder im Stadion ins Ziel ein.

Wo und wie meldet man sich an?

Der Teamkapitän eines Firmenteams kann sich hier registrieren und den Teamnamen festlegen. Daraufhin erhält er einen Anmeldlink, den er ganz einfach an die Mitarbeiter seiner Firma weiterleitet. Die Kollegen melden sich über den Link selbständig mit dem korrekten Teamnamen an. Mit der Anmeldung ist für den Teamkapitän keine weitere Arbeit verbunden. Alle Teilnehmer sind automatisch für den virtuellen und den realen Firmenlauf angemeldet.

Anmeldeschluss ist am 28.04.2025.

Zum realen Part kann man sich am 07.05.2025 zwischen 17:00 –18:30 Uhr vor Ort im Donaustadion nachmelden.

Was kostet die Teilnahme?

Für Einzelstarter kostet die Startgebühr 31 €
Firmenteams zahlen ebenso pro Teilnehmer*in: 31 €. Die Rechnung über die Startgebühren verschicken wir nach dem Anmeldeschluss. In der Teilnahmegebühr ist ein Euro für das Projekt “Cool Running” enthalten. Es gibt auch die Möglichkeit der Nachmeldung vor Ort, dann.

Darf man virtuell auch walken oder spazieren oder auf dem Laufband laufen?

Auch Walking- oder Spazierstrecken oder Läufe auf dem Laufband sind möglich. Wichtig ist, dass die Strecken aufgezeichnet und im System hochgeladen werden.

Wie funktioniert der Upload der gelaufenen Strecke für den virtuellen Firmenlauf?

Mit der Anmeldebestätigung erhält jeder Teilnehmer seinen individuellen Uploadlink. Dieser führt zu einem Formular, in dem der Name des Teilnehmers bereits fest hinterlegt ist. Im linken Block trägt man seine Laufdaten ein. Gelaufene Kilometer werden mit Komma erfasst.

Bei der Eingabe der Laufzeit sind die Doppelpunkte bereits hinterlegt, d.h. man gibt einfach die Zahlen ohne Doppelpunkt ein. Beispiel: Du bist 1 Stunde, 35 Minuten und 13 Sekunden gelaufen, dann gibst du die folgende Zahlenfolge ein: 013513.

Ein Foto der Laufaufzeichnung ist Pflicht. Wer keine Laufuhr oder App zur Aufzeichnung nutzen kann, der kann die Strecke auf einer Karte erfassen und davon das Foto hochladen. Auf jeden Fall ist zu beachten, dass pro Tag nur ein Upload möglich ist. Wer mehrere Läufe an einem Tag absolviert, addiert die Strecken und lädt die Summe der gelaufenen Kilometer hoch. Als Foto lädt man ein Foto der Aufzeichnung des längsten Laufes an diesem Tag hoch. Im rechten Block kannst du sehen, welche Läufe du bereits hochgeladen hast.

Kann man eine falsche Eingabe beim Upload der Strecke korrigieren?

Die Korrektur eines Eintrags ist nicht möglich. Man kann einen fehlerhaften Eintrag über das rote “X” löschen und dann einen neuen Eintrag erfassen

Wann ist der Anmeldeschluss und wie lange kann man Ergebnisse hochladen?

Anmeldeschluss für neue Teilnehmer ist am 28.04.2025
Ergebnisse der virtuellen Läufe kann man bis zum 06.05.2025, 12:00 Uhr hochladen.

Wo kann man sehen, wie viele Kilometer das Team aktuell gesammelt hat?

Auf der Seite Ergebnisse / Urkunden werden die hochgeladenen Kilometer laufend aktualisiert. Im Pull-Down-Menü LIVE Team auswählen und dann das entsprechende Team auswählen. Ergebnisse der virtuellen Läufe kann man bis zum 06.05.2025 12:00 Uhr hochladen.

Nachmeldungen zur realen Veranstaltung sind am 07.05.2025 zwischen 17:00 –18:30 Uhr vor Ort im Stadion möglich.

Kann ich vor Ort beim realen Lauf mein Gepäck abgeben?

Du kannst dein Gepäck in verschließbaren Taschen oder Beuteln vor dem Start (ab 17:30 Uhr) auf der Gegentribüne im Stadion abgeben und nach dem Lauf bis 21:00 Uhr dort wieder abholen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung

Kann ich mich vor Ort im Donaustadion umziehen und duschen?

Du kannst am Veranstaltungstag die Umkleiden und Duschen unter der Haupttribüne des Donaustadions benutzen.

Zeitplan

Montag, 05. Mai 2025

12:00 – 17:00 Uhr: Ausgabe der Startunterlagen exklusiv an die Team-Kapitäne im Firmenlauf-Büro in der Leibnizstraße 5, 89231 Neu-Ulm. Die Unterlagen an die Einzelstarter werden am Veranstaltungstag ab 17.00 Uhr direkt im Stadion ausgegeben.

Mittwoch, 07. Mai 2025

17:00 – 18:30 Uhr: Startunterlagen-Ausgabe
18:00 Uhr: Beginn Unterhaltungsprogramm
19:00 Uhr: Start 11. AOK Firmenlauf Ulm/Neu-Ulm
21:00 Uhr: Siegerehrungen
23:00 Uhr: Ende der Veranstaltung

FAQs

FAQ Team-Kapitäne

Wie erstelle ich ein Firmenkonto?

Solltest du noch kein Firmenkonto in unserem Anmeldeportal erstellt haben, kannst du dies unter: ulmerfirmenlauf2025 machen.

Kann ich Änderungen vornehmen?

Ja. Du kannst Änderungen in den allgemeinen Daten und in den Teilnehmerdaten selbständig vornehmen.

Ich benötige eine Bestellnummer auf der Rechnung. Kann ich diese irgendwo angeben?

Du kannst die Bestellnummer bei der Erstellung des Firmenkontos in das entsprechend benannte Feld eintragen.

Kann ich eine abweichende Rechnungsadresse angeben.

Ja. du kannst eine abweichende Rechnungsadresse in den allgemeinen Teilnehmerdaten angeben.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Du erhältst nach dem Anmeldeschluss eine Rechnung.

Gibt es ein Mindestteilnehmeranzahl?

Eine Firmenanmeldung ist ab 5 Teilnehmern möglich. Möchtest du weniger als 5 Teilnehmer anmelden, verwende dafür bitte die Einzelanmeldung.

Sind Nachmeldungen möglich?

Nachmeldungen sind nach dem Anmeldeschluss nur noch vor Ort und gegen Barzahlung am Mittwoch, 07.05.2025 im Rahmen der Startunterlagenausgabe möglich.

Kann ich die Startplätze auf eine andere Person übertragen?

Bis zum Anmeldeschluss kannst du deine Teilnehmer an- und abmelden. Nach dem Anmeldeschluss (28.04.2025) sind Startplatz-Übertragungen nur noch vor Ort im Rahmen der Startunterlagenausgabe möglich

Welche Möglichkeiten zur Anmeldung der Teilnehmer habe ich?

1. Anmeldung per Link
2. Manuelle Anmeldung einzelner Teilnehmer
3. Import der Teilnehmerdaten per Upload

Ich habe meine Zugangsdaten vergessen? Was kann ich tun?

Du kannst im Login-Bereich ein neues Passwort anfordern oder eine Mail an info(at)firmenlauf-ulm-neu-ulm.de schicken

Ich bin nicht mehr Team-Kapitän. Kann das Firmenkonto eine Kollegin oder Kollege weiterführen?

Setze dich hierzu mit uns direkt in Verbindung und schicke uns eine Mail an info(at)firmenlauf-ulm-neu-ulm.de.

Können Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss storniert werden?

Anmeldungen können nach dem Anmeldeschluss leider nicht mehr storniert werden.

Wann ist der Anmeldeschluss?

Der Anmeldeschluss für den 11. AOK Firmenlauf ist der 28.04.2025

Bei allen weiteren Fragen kannst du dich jederzeit an uns wenden.

Übernachtung

Informationen und Angebote zu vielen Unterkünften in der Region sowie weitere Ausflugstipps für den Aufenthalt gibt es unter:

Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH (UNT)

Reservierung (Susanne Baumann und Karin Schmitz), Neue Str. 45, 89073 Ulm, Tel. 0731/161-2811, Fax 0731/161-1646,
[email protected], www.tourismus.ulm.de 

Anreise

ÖPNV:

Am Firmenlauf ist der Nahverkehr im gesamten DING-Gebiet für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie für alle Helferinnen und Helfer des Firmenlaufs kostenfrei. Es gilt die Startnummer oder Teilnahmebestätigung als Fahrschein.

Hier gilt das Kombiticket

Mit der Bahn:

Das Stadion erreichst Du vom Ulmer Hauptbahnhof aus mit der Straßenbahn Linie 1 Richtung Böfingen. Diese fährt alle 10 Minuten direkt zum Messegelände.

 

Infos

Für folgende Straßen ist am Veranstaltungstag zwischen 18:30 und 19:45 Uhr

Zu- und Abfahrt nur mit Einschränkungen möglich:

  • Schlangenweg (Ulm) Richtung Friedrichsau
  • Schubertstraße (Neu-Ulm) ab Herbelhölzle

Folgende Straße können am Veranstaltungstag zwischen 18:45 und 19:45 Uhr

mit dem Pkw nicht erreicht bzw. verlassen werden:

  • Insel (Neu-Ulm)
  • Adlerbastei (Ulm)

Wer am Veranstaltungstag in diesem Zeitraum sein Fahrzeug benötigt, den bitten wir dieses außerhalb der gesperrten Bereiche zu parken.

Umleitungsplan Donauradweg

Plan 2023

Ergebnisse

Hier geht's zu den Ergebnissen der letzten Jahre:

Ergebnisse 2024

Ergebnisse 2023

Ergebnisse 2022

Ergebnisse 2021

Ergebnisse 2020