9. AOK Firmenlauf am 24. Mai 2023

AGBs/Wettkampfbestimmungen

Für alle Rechts­beziehun­gen zwis­chen dem Teil­nehmer und dem Ver­anstal­ter des Fir­men­laufs gel­ten die nach­fol­gen­den All­ge­meinen Teilnahmebedingungen.

 

 §1 All­ge­meines

  1. Der „Fir­men­lauf“ (Ver­anstal­tung) ist eine Ver­anstal­tungs­marke der SUN Sport­man­age­ment GmbH (Ver­anstal­ter), vertreten durch den Geschäfts­führer Markus Ebn­er, Messer­schmittstraße 5, 89231 Neu-Ulm,
    Tel.: +49–731-880150–30, E‑Mail: info(at)einstein-marathon.de
  2. Das vor­liegende Regle­ment regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teil­nehmerin (im Fol­gen­den Teil­nehmer) an der Ver­anstal­tung verbindlich die Bedin­gun­gen sein­er Teil­nahme. Voraus­set­zung ein­er jeden Teil­nahme ist die uneingeschränk­te Anerken­nung der vor­liegen­den Teilnahmebedingungen.
  3. Der Ver­anstal­ter besitzt die uneingeschränk­te Ver­anstal­tung­shoheit und ist jed­erzeit berechtigt, ver­anstal­tungsrel­e­vante Entschei­dun­gen zu tre­f­fen, ins­beson­dere aus sach­lichen Grün­den (z.B. Straßen­schä­den, Umweltschutz, Wet­ter­lage) — auch noch zeitlich kurz vor Beginn — die Strecke zu ändern, die Dis­tanz der Streck­en im angemesse­nen Umfang zu ver­längern oder zu verkürzen.
  4. Der Ver­anstal­ter ist berechtigt bei einem Ver­stoß gegen diese Teil­nah­mebe­din­gun­gen einen Teil­nehmer von der Ver­anstal­tung auszuschließen.
  5. Anweisun­gen des Ver­anstal­tungsper­son­als und von uni­formierten Ein­satzkräften (Polizei, Feuer­wehr, Rotes Kreuz etc.) ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leis­ten. Bei Nicht­be­fol­gung ist der Ver­anstal­ter berechtigt den Teil­nehmer vom Wet­tkampf auszuschließen. Ver­anstal­tungsper­son­al und damit im Namen des Ver­anstal­ters weisungs­befugt sind sämtliche vom Ver­anstal­ter entsprechend ken­ntlich gemachte Per­so­n­en (z.B. Streckenposten).
  6. Bei der Durch­führung des Fir­men­laufs wer­den, sofern ein Teil­nehmer mit Start­pass von einem Mit­gliedsvere­in des Deutschen Leich­tath­letikver­ban­des (DLV) teil­nimmt, die DLV-Satzung und Ord­nun­gen, ins­beson­dere der darin enthal­te­nen DLV-Anti-Dop­ing-Codes (ADC), die Deutsche Leich­tath­letik Ord­nung (DLO), die Gebührenord­nung (GBO) sowie die “Inter­na­tionalen Wet­tkampfregeln” (IWR) zugrunde gelegt. Diese Regeln wer­den in ihrer gesamten Trag­weite auf Ath­leten ange­wandt, die als „Teil der Spitze“ (z.B. Teil­nehmer an Meis­ter­schaftswer­tun­gen) gekennze­ich­net sind. Für Teil­nehmer, die nicht Mit­glied eines im DLV organ­isierten Vere­ins sind und keinen Start­pass haben, wer­den die Ver­anstal­tun­gen entsprechend der vor­ge­nan­nten Regeln durchgeführt.
    Ins­beson­dere erken­nt jed­er Teil­nehmer mit sein­er Anmel­dung und Teil­nahme die Gel­tung des DLV-Anti-Dop­ing-Codes an und unter­wirft sich dessen Bes­tim­mungen. Im Übri­gen gel­ten die hier fest­gelegten Teilnahmebedingungen.

 

§2 Teil­nah­me­berech­ti­gung & Gesundheit

 

  1. Teil­nah­me­berechtigt sind Hobby‑, Freizeit- und Profis­portler die zum Start 12 Jahre und älter sind.
  2. Walken ist neben dem Laufen ges­tat­tet. Für Teil­nehmer, die mit Stöck­en laufen, gibt es einen Extra Start. Sie haben sich daher am Ende des Start­feldes aufzustellen.
  1. Der Ver­anstal­ter weist darauf hin, dass es sich bei der Ver­anstal­tung um einen Aus­dauer­wet­tbe­werb han­delt, dessen Dauer je Train­ingszu­s­tand über eine Stunde betra­gen kann und daher ein­er physis­chen und psy­chis­chen Vor­bere­itung bedarf. Der Ver­anstal­ter emp­fiehlt, unmit­tel­bar vor der Teil­nahme an der Ver­anstal­tung, eine Gesund­heit­sprü­fung von einem Fachmedi­zin­er durch­führen zu lassen. Teil­nah­me­berechtigt sind auss­chließlich Per­so­n­en, deren all­ge­mein­er Gesund­heit­szu­s­tand eine Teil­nahme an der Ver­anstal­tung zulässt.
  1. Der Ver­anstal­ter ist jed­erzeit berechtigt, selb­st den Gesund­heit­szu­s­tand der Teil­nehmer von einem Fachmedi­zin­er begutacht­en zu lassen, und wenn dieser begrün­dete Bedenken hin­sichtlich des Gesund­heit­szu­s­tandes äußert, den betr­e­f­fend­en Teil­nehmer von der Ver­anstal­tung (bzw. deren Fort­set­zung) auszuschließen.
  2. Teil­nah­mevo­raus­set­zung im Hin­blick auf jeden Teil­nehmer ist das Vor­liegen der Anmeldebestä­ti­gung sowie eine offiziellen Start­num­mer des Fir­men­laufs. Die Start­num­mer muss gut sicht­bar und unverän­dert auf der Vorder­seite der Teil­nehmer­bek­lei­dung getra­gen werden.
  3. Der Ver­anstal­ter ist berechtigt einen Teil­nehmer zu dis­qual­i­fizieren, wenn dieser die Wet­tkampf­strecke ver­lässt, abkürzt oder sich tech­nis­ch­er Hil­f­s­mit­tel bedi­ent. Eben­so kann eine Dis­qual­i­fika­tion oder ein Startver­bot bei grob unsportlichem Ver­hal­ten oder Zahlungsrück­stän­den erfolgen.

 

§3 Anmel­dung, Zahlung, Nach­mel­dung, Start­platz-Über­tra­gung und Finisher-Schutz

 

  1. Die Anmel­dung, Bestel­lung von Waren (T‑Shirts, Gutscheine für Snacks und Getränke etc.) sowie die Zahlung erfol­gt über das Onlinepor­tal der Fir­ma Abavent GmbH.
  2. Alle Teil­nehmer ein­er Fir­ma wer­den über eine/n Team-Cap­tain angemeldet. Sie/Er fungiert als Ansprech­part­ner der Fir­ma gegenüber dem Ver­anstal­ter und der Abavent GmbH. Die/Der Team-Cap­tain ist dafür ver­ant­wortlich, dass alle von ihm angemelde­ten Teil­nehmer die Teil­nah­mebe­din­gun­gen und die Daten­schutzerk­lärung zur Ken­nt­nis erhal­ten und akzep­tiert haben. Mit der Anmel­dung bestätigt sie/er dies dem Ver­anstal­ter sowohl für sich als auch in Voll­macht für alle in sein­er Anmel­dung genan­nten Personen.
  3. Bei min­der­jähri­gen Teil­nehmern muss die Anmel­dung zu der Ver­anstal­tung von dem/den geset­zlichen Vertreter(n) erfol­gen, der/ die damit seine/ ihre Ein­willi­gung zur Teil­nahme des Min­der­jähri­gen erklärt/en.
  4. Nach der Anmeldung/Bestellung erhält der/ die Team-Cap­tain eine Bestä­ti­gung der verbindlichen Anmeldung/Bestellung. Die Anmeldung/Bestellung und die Bestä­ti­gung führen zu einem rechts­gülti­gen Kaufvertrag.
  5. Für alle aus­gelösten Bestel­lun­gen wird durch die Abavent GmbH im Auf­trag des Ver­anstal­ters eine dig­i­tale Rech­nung erstellt und dem/ der Team-Cap­tain per Email zuge­sandt. Die/Der Team-Cap­tain bestätigt mit der Anerken­nung dieser Teil­nah­mebe­din­gun­gen form­los ihr/sein Ein­ver­ständ­nis zum elek­tro­n­is­chen Rechnungsversand.
  6. Die Anmel­dung ist verbindlich. Bei außer­halb von Geschäft­sräu­men des Ver­anstal­ters geschlosse­nen Verträ­gen und bei Fern­ab­satzverträ­gen von Tick­ets beste­ht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein geset­zlich­es Widerrufsrecht.
  7. Es beste­ht kein Anspruch auf Rück­er­stat­tung der Teil­nah­mege­bühr – auch nicht im Krankheits­fall. Eine Rück­er­stat­tung der Meldege­bühr erfol­gt nur, wenn die Absage der Ver­anstal­tung oder der Ver­anstal­tungsab­bruch auf Vor­satz oder grober Fahrläs­sigkeit des Ver­anstal­ters beruht.
  8. Eine Nach­mel­dung ist bis eine Stunde vor Start gegen Barzahlung am Nach­melde­schal­ter möglich. Es wird eine zusät­zliche Nach­meldege­bühr in Höhe von 5 Euro fällig.
  9. Es beste­ht die Möglichkeit, bis zum Ende der Nach­melde­frist am Tag der Ver­anstal­tung, den Start­platz kosten­frei auf eine andere Per­son zu über­tra­gen, voraus­ge­set­zt diese willigt gle­ichzeit­ig in diese Teil­nah­mebe­din­gun­gen und die Daten­schutzerk­lärung ein.
    Ein Anspruch auf Zusat­zleitun­gen (z.B. Teil­nehmer-Shirt in passender Größe) beste­ht bei ein­er Ummel­dung bzw. Nach­mel­dung nicht. Eben­so erfol­gt bei Umbuchung keine Erstat­tung von gebucht­en Zusatzleistungen.

 

§4 Strecke

 

  1. Die Streck­en­länge beträgt ca. 7 km.
  1. Die Streck­en­führung kann bei der Start­num­mer­naus­gabe und vor dem Start auf aus­gestell­ten Karten und auf der Inter­net­seite der Ver­anstal­tung nachvol­l­zo­gen wer­den. Bei Unklarheit­en ist der Ver­anstal­ter zu kon­tak­tieren. 
  1. Die Strecke ist markiert und aus­geschildert. Die Teil­nehmer haben der Markierung zu fol­gen und dür­fen nicht von der geplanten Strecke abweichen.
  1. Jed­er Teil­nehmer muss aus eigen­er Kraft die Strecke absolvieren. Motorisierun­gen jeglich­er Art und die ein­greifende Unter­stützung von anderen Per­so­n­en führen zur Dis­qual­i­fika­tion. Ausgenom­men davon ist die Hil­fe bei Not­la­gen. Diese ist obligatorisch.
  1. Der Ver­anstal­ter behält sich das Recht vor, die Strecke aus sach­lichen Grün­den (z.B. Straßen­schä­den, Umweltschutz, Wet­ter­lage) zu ändern.

 

§5 Zeit­nahme und Wertung

 

  1. Die Zeit­nahme erfol­gt durch die Abavent GmbH.
  2. Die Zeit­nahme erfol­gt mit­tels einge­bautem Chip in der Start­num­mer. Jed­er Teil­nehmer erhält eine Start­num­mer. Ohne Start­num­mer ist keine Zeitmes­sung also auch keine Erfas­sung des Teil­nehmers möglich.
  3. Die Zei­tanzeige im Start- und Ziel­bere­ich wird mit dem Startschuss ges­tartet. Neben der Zeit zwis­chen  Startschuss  und Zielein­lauf   (Brut­to-Zeit)   wird  auch   die   indi­vidu­elle  Zeit  des Teil­nehmers zwis­chen Über­queren der Star­tlin­ie und Zielankun­ft  (Net­to-Zeit) ermit­telt. Bei einem Start in hin­teren Start­blöck­en kön­nen dabei Unter­schiede von eini­gen Minuten zwis­chen der Zei­tanzeige und der indi­vidu­ellen Zielzeit (Net­to-Zeit) entstehen.
  4. Es gibt mehrere Zeit­nah­mepunk­te auf den Streck­en. Alle Teil­nehmer müssen diese Punk­te (z.B. Zeit­nah­memat­ten) passieren, um in die Wer­tung zu kommen.
  5. Die offizielle Startzeit bes­timmt der Ver­anstal­ter. Diese kann aus sach­lichen Grün­den (z.B. Unfall auf der Strecke, Wet­ter­lage etc.) kurzfristig geän­dert werden.
  6. Ende des Rennens: 
    • Der offizielle Zielschluss für die jew­eili­gen Wet­tbe­werbe wird auf der Inter­net­seite des Ver­anstal­ters rechtzeit­ig bekan­nt gegeben. Teil­nehmer, die das Zeitlim­it über­schrit­ten müssen die Strecke ver­lassen. Wenn sie ent­lang der Strecke weit­er­laufen möcht­en, kann dies nur außer­halb des Wet­tbe­werbes auf eigene Ver­ant­wor­tung erfol­gen. Die Benutzung von Gehwe­gen sowie die Berück­sich­ti­gung der Straßen­verkehrsor­d­nung sind verpflichtend.
    • wenn ein Teil­nehmer dis­qual­i­fiziert wird oder auss­chei­det, endet das Ren­nen für diesen bzw. die Staffel sofort und unverzüglich.
  7. Been­det ein Teil­nehmer das Ren­nen aus eigen­er Entschei­dung, ist er verpflichtet, dies dem Ver­anstal­ter unverzüglich mitzuteilen. Kosten ein­er Suchak­tion gehen zu Las­ten des betrof­fe­nen Teilnehmers.
    Es erfol­gt eine Team- und eine Einzel­starter­w­er­tung nach der Net­to-Zielzeit sowie Son­der­w­er­tun­gen, deren Modal­itäten auf der Inter­net­seite der Ver­anstal­tung einge­se­hen wer­den können.

 

§6 Wichtige Ver­hal­tensregeln während der Veranstaltung

 

Die Ver­anstal­tung find­et auf öffentlichen, markierten und teil­weise ges­per­rten Straßen, Wegen und Trails statt, so dass ins­beson­dere die fol­gen­den wichti­gen Grun­dregeln bei der Teil­nahme einzuhal­ten sind:

  1. Die Teil­nehmer müssen sich jed­erzeit an die deutschen Straßen­verkehrsregeln halten.
  2. Die Teil­nahme erfordert ständi­ge Vor­sicht und gegen­seit­ige Rück­sicht. Unüber­sichtliche Streck­en­teile sind vor­sichtig zu laufen, bei Über­querun­gen von Straßen und an Fel­daus­fahren ist beson­dere Vor­sicht geboten, es ist mit kreuzen­den Fahrzeu­gen zu rechnen.
  3. Teil­nehmer haben sich so zu ver­hal­ten, dass kein ander­er geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umstän­den unver­mei­d­bar, behin­dert oder belästigt wird.
  4. Das Laufen mit Kinder­wä­gen ist nicht gestattet.
  5. Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge (z.B. Verpfle­gungsver­pack­un­gen) außer­halb der Verpfle­gungssta­tio­nen bzw. Mülleimern wegzuw­er­fen oder fal­l­en­zu­lassen. Umwelt­beein­träch­ti­gun­gen jed­er Art sind zu unter­lassen und wer­den mit Dis­qual­i­fika­tion geahndet.
  6. Jed­er Teil­nehmer ist während der Ver­anstal­tung für Verpfle­gung und Getränke selb­st ver­ant­wortlich. Der Ver­anstal­ter wird im Ziel­bere­ich für angemessen aus­re­ichende Verpfle­gung sor­gen. Eine Garantie für die Ver­füg­barkeit von Verpfle­gung und Getränken übern­immt der Ver­anstal­ter jedoch nicht.

 

§7 Haf­tung

 

  1. Die Haf­tung des Ver­anstal­ters ist wie fol­gt begrenzt:
    • Der Ver­anstal­ter haftet unbe­gren­zt für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, die auf ein­er fahrläs­si­gen oder vorsät­zlichen Pflichtver­let­zung des Ver­anstal­ters oder eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­anstal­ters beruht. Dies gilt eben­so für son­stige Schäden.
    • Der Ver­anstal­ter haftet hinge­gen nicht für alle son­stige Schä­den, die auf ein­er fahrläs­si­gen Pflichtver­let­zung des Ver­anstal­ters oder eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruhen, es sei denn, es han­delt sich um Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nalpflicht­en. „Kar­di­nalpflicht­en“ sind solche, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­trags über­haupt erst ermöglichen und auf deren Ein­hal­tung der Teil­nehmer regelmäßig ver­trauen darf. Die Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nalpflicht­en ist jedoch höhen­mäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Ver­tragss­chluss vorherse­hbaren und ver­tragstyp­is­chen Schadens.
    • Die vor­liegende Haf­tungs­be­gren­zung gilt aus­drück­lich auch für ver­loren gegan­gene Wert­ge­gen­stände, Bek­lei­dungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
  1. Der Teil­nehmer wird hier­mit nochmals aus­drück­lich darauf hingewiesen, dass er für Schä­den die er dem Ver­anstal­ter oder Drit­ten (z.B. andere Teil­nehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teil­nehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teil­nehmer Vor­satz oder Fahrläs­sigkeit zur Last fällt. Der Ver­anstal­ter emp­fiehlt den Abschluss ein­er Privathaftpflichtversicherung.

 

§8 Daten­schutz und Medienrechte

 

Die Bere­it­stel­lung, der im Rah­men des Reg­istrierung­sprozess­es abge­fragten Dat­en ist für die Teil­nahme an der Ver­anstal­tung erforder­lich. Es beste­ht keine Pflicht zur Daten­bere­it­stel­lung allerd­ings ist eine Teil­nahme ohne die Dat­en nicht möglich.

Die Daten­schutzerk­lärung über die Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bei Teil­nahme an ein­er Ver­anstal­tung der SUN Sports­man­age­ment GmbH gilt auch für die Teil­nahme am Ein­stein-Marathon und ist Bestandteil dieser All­ge­meinen Teilnahmebedingungen.

Die Daten­schutzerk­lärung ist hier ein­se­hbar.

$9 Gerichts­stand­stand­vere­in­barung

Auf die ver­traglichen Beziehun­gen zwis­chen dem Ver­anstal­ter und dem Ver­tragspart­ner find­et das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land Anwendung.

Als Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeit­en zwis­chen dem Ver­anstal­ter und dem Ver­tragspart­ner wird Ulm vere­in­bart, sofern es sich bei dem Ver­tragspart­ner um einen Kauf­mann, eine juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlich­es Son­derver­mö­gen handelt.

 

§10 Sal­va­torische Klausel

Sollte eine Bes­tim­mung dieser All­ge­meinen Teil­nah­mebe­din­gun­gen unwirk­sam sein, wird davon die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen nicht berührt.

 

 

Stand: 25.07.2019

 

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FAQs

Findet der Firmenlauf 2023 virtuell oder real statt?

2023 findet der Firmenlauf wieder als Kombination aus virtuellem und realem Teil statt. Das bedeutet, dass du ab dem 05.05.2023 bis zum 23.05.2023 virtuelle Kilometer auf deinen eigenen Hausstrecken sammelst. Höhenmeter und Zeit sind dabei unwichtig. Wichtig ist nur Strecke, die erreicht wird.

Am 24.05.2023 wollen wir dann das große Finale vor Ort mit einer echten Laufveranstaltung feiern. Startschuss ist um 19:00 Uhr. Vom Donaustadion begebt ihr euch auf eine ca. 7 km lange Runde durch die Ulmer Friedrichsau, und lauft dann wieder im Stadion ins Ziel ein.

Wo und wie meldet man sich an?

Der Teamkapitän eines Firmenteams kann sich hier registrieren und den Teamnamen festlegen. Daraufhin erhält er einen Anmeldlink, den er ganz einfach an die Mitarbeiter seiner Firma weiterleitet. Die Kollegen melden sich über den Link selbständig mit dem korrekten Teamnamen an. Mit der Anmeldung ist für den Teamkapitän keine weitere Arbeit verbunden. Alle Teilnehmer sind automatisch für den virtuellen und den realen Firmenlauf angemeldet.

Anmeldeschluss ist am 14.05.023.

Zum realen Part kann man sich am 24.05.2023 zwischen 17:00 –18:30 Uhr vor Ort im Donaustadion nachmelden. Zur Startgebühr kommt eine Nachmeldegebühr über 5€.

Was kostet die Teilnahme?

Für Einzelstarter kostet die Startgebühr 31 €
Firmenteams zahlen ebenso pro Teilnehmer*in: 31 €, zusätzlich kommt noch eine einmalige Registrierungsgebühr für ein Laufteam von 15 € dazu. Den kompletten Betrag werden wir nach der Veranstaltung in Rechnung stellen. In der Teilnahmegebühr ist ein Euro für das Projekt “Cool Running” enthalten.

Darf man virtuell auch walken oder spazieren oder auf dem Laufband laufen?

Auch Walking- oder Spazierstrecken oder Läufe auf dem Laufband sind möglich. Wichtig ist, dass die Strecken aufgezeichnet und im System hochgeladen werden.

Wie funktioniert der Upload der gelaufenen Strecke für den virtuellen Firmenlauf?

Mit der Anmeldebestätigung erhält jeder Teilnehmer seinen individuellen Uploadlink. Dieser führt zu einem Formular, in dem der Name des Teilnehmers bereits fest hinterlegt ist. Im linken Block trägt man seine Laufdaten ein. Gelaufene Kilometer werden mit Komma erfasst.

Bei der Eingabe der Laufzeit sind die Doppelpunkte bereits hinterlegt, d.h. man gibt einfach die Zahlen ohne Doppelpunkt ein. Beispiel: Du bist 1 Stunde, 35 Minuten und 13 Sekunden gelaufen, dann gibst du die folgende Zahlenfolge ein: 013513.

Ein Foto der Laufaufzeichnung ist Pflicht. Wer keine Laufuhr oder App zur Aufzeichnung nutzen kann, der kann die Strecke auf einer Karte erfassen und davon das Foto hochladen. Auf jeden Fall ist zu beachten, dass pro Tag nur ein Upload möglich ist. Wer mehrere Läufe an einem Tag absolviert, addiert die Strecken und lädt die Summe der gelaufenen Kilometer hoch. Als Foto lädt man ein Foto der Aufzeichnung des längsten Laufes an diesem Tag hoch. Im rechten Block kannst du sehen, welche Läufe du bereits hochgeladen hast.

Kann man eine falsche Eingabe beim Upload der Strecke korrigieren?

Die Korrektur eines Eintrags ist nicht möglich. Man kann einen fehlerhaften Eintrag über das rote “X” löschen und dann einen neuen Eintrag erfassen

Wann ist der Anmeldeschluss und wie lange kann man Ergebnisse hochladen?

Anmeldeschluss für neue Teilnehmer ist am 14.05.2023
Ergebnisse der virtuellen Läufe kann man bis zum 23.05.2023, 12:00 Uhr hochladen.

Wo kann man sehen, wie viele Kilometer das Team aktuell gesammelt hat?

Auf der Seite Ergebnisse / Urkunden werden die hochgeladenen Kilometer laufend aktualisiert. Im Pull-Down-Menü LIVE Team auswählen und dann das entsprechende Team auswählen. Ergebnisse der virtuellen Läufe kann man bis zum 23.05.2023 12:00 Uhr hochladen.

Nachmeldungen zur realen Veranstaltung sind am 24.05.2023 zwischen 17:00 –18:30 Uhr vor Ort im Stadion möglich.

Kann ich vor Ort beim realen Lauf mein Gepäck abgeben?

Du kannst dein Gepäck in verschließbaren Taschen oder Beuteln vor dem Start (ab 17:30 Uhr) auf der Gegentribüne im Stadion abgeben und nach dem Lauf bis 21:00 Uhr dort wieder abholen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung

Kann ich mich vor Ort im Donaustadion umziehen und duschen?

Du kannst am Veranstaltungstag die Umkleiden und Duschen unter der Haupttribüne des Donaustadions benutzen.

Zeitplan

Freitag, 19. Mai 2023

13:00 – 16:00 Uhr: Ausgabe der Startunterlagen exklusiv an die Team-Kapitäne im Firmenlauf-Büro in der Leibnizstraße 5, 89231 Neu-Ulm.

Montag, 22. Mai 2023

13:00 – 18:00 Uhr: Ausgabe der Startunterlagen exklusiv an die Team-Kapitäne im Firmenlauf-Büro in der Leibnizstraße 5, 89231 Neu-Ulm. Die Unterlagen an die Einzelstarter werden am Veranstaltungstag ab 17.00 Uhr direkt im Stadion ausgegeben.

Mittwoch, 24. Mai 2023

17:00 – 18:30 Uhr: Startunterlagen-Ausgabe
18:00 Uhr: Beginn Unterhaltungsprogramm
19:00 Uhr: Start 9. AOK Firmenlauf Ulm/Neu-Ulm
21:00 Uhr: Siegerehrungen
23:00 Uhr: Ende der Veranstaltung

FAQs

FAQ Team-Kapitäne

Wie erstelle ich ein Firmenkonto?

Solltest du noch kein Firmenkonto in unserem Anmeldeportal erstellt haben, kannst du dies unter: ulmerfirmenlauf2023 machen.

Kann ich Änderungen vornehmen?

Ja. Du kannst Änderungen in den allgemeinen Daten und in den Teilnehmerdaten selbständig vornehmen.

Ich benötige eine Bestellnummer auf der Rechnung. Kann ich diese irgendwo angeben?

Du kannst die Bestellnummer bei der Erstellung des Firmenkontos in das entsprechend benannte Feld eintragen.

Kann ich eine abweichende Rechnungsadresse angeben.

Ja. du kannst eine abweichende Rechnungsadresse in den allgemeinen Teilnehmerdaten angeben.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Du erhältst nach dem Anmeldeschluss eine Rechnung.

Gibt es ein Mindestteilnehmeranzahl?

Eine Firmenanmeldung ist ab 5 Teilnehmern möglich. Möchtest du weniger als 5 Teilnehmer anmelden, verwende dafür bitte die Einzelanmeldung.

Sind Nachmeldungen möglich?

Nachmeldungen sind nach dem Anmeldeschluss nur noch vor Ort und gegen Barzahlung am Mittwoch, 24.05.2023 im Rahmen der Startunterlagenausgabe möglich.

Kann ich die Startplätze auf eine andere Person übertragen?

Bis zum Anmeldeschluss kannst du deine Teilnehmer an- und abmelden. Nach dem Anmeldeschluss (14.05.2023) sind Startplatz-Übertragungen nur noch vor Ort im Rahmen der Startunterlagenausgabe möglich

Welche Möglichkeiten zur Anmeldung der Teilnehmer habe ich?

1. Anmeldung per Link
2. Manuelle Anmeldung einzelner Teilnehmer
3. Import der Teilnehmerdaten per Upload

Ich habe meine Zugangsdaten vergessen? Was kann ich tun?

Du kannst im Login-Bereich ein neues Passwort anfordern oder eine Mail an info(at)firmenlauf-ulm-neu-ulm.de schicken

Ich bin nicht mehr Team-Kapitän. Kann das Firmenkonto eine Kollegin oder Kollege weiterführen?

Setze dich hierzu mit uns direkt in Verbindung und schicke uns eine Mail an info(at)firmenlauf-ulm-neu-ulm.de.

Können Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss storniert werden?

Anmeldungen können nach dem Anmeldeschluss leider nicht mehr storniert werden.

Wann ist der Anmeldeschluss?

Der Anmeldeschluss für den 9. AOK Firmenlauf ist der 14.05.2023

Bei allen weiteren Fragen kannst du dich jederzeit an uns wenden.

Übernachtung

Informationen und Angebote zu vielen Unterkünften in der Region sowie weitere Ausflugstipps für den Aufenthalt gibt es unter:

Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH (UNT)

Reservierung (Susanne Baumann und Karin Schmitz), Neue Str. 45, 89073 Ulm, Tel. 0731/161-2811, Fax 0731/161-1646,
[email protected], www.tourismus.ulm.de 

Anreise

ÖPNV:

Am Firmenlauf ist der Nahverkehr im gesamten DING-Gebiet für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie für alle Helferinnen und Helfer des Firmenlaufs umsonst. Es gilt die Startnummer oder Teilnahmebestätigung als Fahrschein

Mit der Bahn:

Das Stadion erreichst Du vom Ulmer Hauptbahnhof aus mit der Straßenbahn Linie 1 Richtung Böfingen. Diese fährt alle 10 Minuten direkt zum Messegelände.

 

Infos

Für folgende Straßen ist am Veranstaltungstag zwischen 18:30 und 19:45 Uhr

Zu- und Abfahrt nur mit Einschränkungen möglich:

  • Schlangenweg (Ulm) Richtung Friedrichsau
  • Schubertstraße (Neu-Ulm) ab Herbelhölzle

Folgende Straße können am Veranstaltungstag zwischen 18:45 und 19:45 Uhr

mit dem Pkw nicht erreicht bzw. verlassen werden:

  • Insel (Neu-Ulm)
  • Adlerbastei (Ulm)

Wer am Veranstaltungstag in diesem Zeitraum sein Fahrzeug benötigt, den bitten wir dieses außerhalb der gesperrten Bereiche zu parken.

Ergebnisse

Hier geht's zu den Ergebnissen der letzten Jahre:

Ergebnisse 2022

Ergebnisse 2021

Ergebnisse 2020