Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter des Firmenlaufs gelten die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
§1 Allgemeines
- Der „Firmenlauf“ (Veranstaltung) ist eine Veranstaltungsmarke der SUN Sportmanagement GmbH (Veranstalter), vertreten durch den Geschäftsführer Markus Ebner, Messerschmittstraße 5, 89231 Neu-Ulm,
Tel.: +49–731-880150–30, E‑Mail: info(at)einstein-marathon.de - Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teilnehmerin (im Folgenden Teilnehmer) an der Veranstaltung verbindlich die Bedingungen seiner Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung der vorliegenden Teilnahmebedingungen.
- Der Veranstalter besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage) — auch noch zeitlich kurz vor Beginn — die Strecke zu ändern, die Distanz der Strecken im angemessenen Umfang zu verlängern oder zu verkürzen.
- Der Veranstalter ist berechtigt bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
- Anweisungen des Veranstaltungspersonals und von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz etc.) ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung ist der Veranstalter berechtigt den Teilnehmer vom Wettkampf auszuschließen. Veranstaltungspersonal und damit im Namen des Veranstalters weisungsbefugt sind sämtliche vom Veranstalter entsprechend kenntlich gemachte Personen (z.B. Streckenposten).
- Bei der Durchführung des Firmenlaufs werden, sofern ein Teilnehmer mit Startpass von einem Mitgliedsverein des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) teilnimmt, die DLV-Satzung und Ordnungen, insbesondere der darin enthaltenen DLV-Anti-Doping-Codes (ADC), die Deutsche Leichtathletik Ordnung (DLO), die Gebührenordnung (GBO) sowie die “Internationalen Wettkampfregeln” (IWR) zugrunde gelegt. Diese Regeln werden in ihrer gesamten Tragweite auf Athleten angewandt, die als „Teil der Spitze“ (z.B. Teilnehmer an Meisterschaftswertungen) gekennzeichnet sind. Für Teilnehmer, die nicht Mitglied eines im DLV organisierten Vereins sind und keinen Startpass haben, werden die Veranstaltungen entsprechend der vorgenannten Regeln durchgeführt.
Insbesondere erkennt jeder Teilnehmer mit seiner Anmeldung und Teilnahme die Geltung des DLV-Anti-Doping-Codes an und unterwirft sich dessen Bestimmungen. Im Übrigen gelten die hier festgelegten Teilnahmebedingungen.
§2 Teilnahmeberechtigung & Gesundheit
- Teilnahmeberechtigt sind Hobby‑, Freizeit- und Profisportler die zum Start 12 Jahre und älter sind.
- Walken ist neben dem Laufen gestattet. Für Teilnehmer, die mit Stöcken laufen, gibt es einen Extra Start. Sie haben sich daher am Ende des Startfeldes aufzustellen.
- Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um einen Ausdauerwettbewerb handelt, dessen Dauer je Trainingszustand über eine Stunde betragen kann und daher einer physischen und psychischen Vorbereitung bedarf. Der Veranstalter empfiehlt, unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung, eine Gesundheitsprüfung von einem Fachmediziner durchführen zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Veranstaltung zulässt.
- Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, selbst den Gesundheitszustand der Teilnehmer von einem Fachmediziner begutachten zu lassen, und wenn dieser begründete Bedenken hinsichtlich des Gesundheitszustandes äußert, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung (bzw. deren Fortsetzung) auszuschließen.
- Teilnahmevoraussetzung im Hinblick auf jeden Teilnehmer ist das Vorliegen der Anmeldebestätigung sowie eine offiziellen Startnummer des Firmenlaufs. Die Startnummer muss gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite der Teilnehmerbekleidung getragen werden.
- Der Veranstalter ist berechtigt einen Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn dieser die Wettkampfstrecke verlässt, abkürzt oder sich technischer Hilfsmittel bedient. Ebenso kann eine Disqualifikation oder ein Startverbot bei grob unsportlichem Verhalten oder Zahlungsrückständen erfolgen.
§3 Anmeldung, Zahlung, Nachmeldung, Startplatz-Übertragung und Finisher-Schutz
- Die Anmeldung, Bestellung von Waren (T‑Shirts, Gutscheine für Snacks und Getränke etc.) sowie die Zahlung erfolgt über das Onlineportal der Firma Abavent GmbH.
- Alle Teilnehmer einer Firma werden über eine/n Team-Captain angemeldet. Sie/Er fungiert als Ansprechpartner der Firma gegenüber dem Veranstalter und der Abavent GmbH. Die/Der Team-Captain ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis erhalten und akzeptiert haben. Mit der Anmeldung bestätigt sie/er dies dem Veranstalter sowohl für sich als auch in Vollmacht für alle in seiner Anmeldung genannten Personen.
- Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anmeldung zu der Veranstaltung von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) erfolgen, der/ die damit seine/ ihre Einwilligung zur Teilnahme des Minderjährigen erklärt/en.
- Nach der Anmeldung/Bestellung erhält der/ die Team-Captain eine Bestätigung der verbindlichen Anmeldung/Bestellung. Die Anmeldung/Bestellung und die Bestätigung führen zu einem rechtsgültigen Kaufvertrag.
- Für alle ausgelösten Bestellungen wird durch die Abavent GmbH im Auftrag des Veranstalters eine digitale Rechnung erstellt und dem/ der Team-Captain per Email zugesandt. Die/Der Team-Captain bestätigt mit der Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen formlos ihr/sein Einverständnis zum elektronischen Rechnungsversand.
- Die Anmeldung ist verbindlich. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr – auch nicht im Krankheitsfall. Eine Rückerstattung der Meldegebühr erfolgt nur, wenn die Absage der Veranstaltung oder der Veranstaltungsabbruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.
- Eine Nachmeldung ist bis eine Stunde vor Start gegen Barzahlung am Nachmeldeschalter möglich. Es wird eine zusätzliche Nachmeldegebühr in Höhe von 5 Euro fällig.
- Es besteht die Möglichkeit, bis zum Ende der Nachmeldefrist am Tag der Veranstaltung, den Startplatz kostenfrei auf eine andere Person zu übertragen, vorausgesetzt diese willigt gleichzeitig in diese Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung ein.
Ein Anspruch auf Zusatzleitungen (z.B. Teilnehmer-Shirt in passender Größe) besteht bei einer Ummeldung bzw. Nachmeldung nicht. Ebenso erfolgt bei Umbuchung keine Erstattung von gebuchten Zusatzleistungen.
§4 Strecke
- Die Streckenlänge beträgt ca. 7 km.
- Die Streckenführung kann bei der Startnummernausgabe und vor dem Start auf ausgestellten Karten und auf der Internetseite der Veranstaltung nachvollzogen werden. Bei Unklarheiten ist der Veranstalter zu kontaktieren.
- Die Strecke ist markiert und ausgeschildert. Die Teilnehmer haben der Markierung zu folgen und dürfen nicht von der geplanten Strecke abweichen.
- Jeder Teilnehmer muss aus eigener Kraft die Strecke absolvieren. Motorisierungen jeglicher Art und die eingreifende Unterstützung von anderen Personen führen zur Disqualifikation. Ausgenommen davon ist die Hilfe bei Notlagen. Diese ist obligatorisch.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Strecke aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage) zu ändern.
§5 Zeitnahme und Wertung
- Die Zeitnahme erfolgt durch die Abavent GmbH.
- Die Zeitnahme erfolgt mittels eingebautem Chip in der Startnummer. Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer. Ohne Startnummer ist keine Zeitmessung also auch keine Erfassung des Teilnehmers möglich.
- Die Zeitanzeige im Start- und Zielbereich wird mit dem Startschuss gestartet. Neben der Zeit zwischen Startschuss und Zieleinlauf (Brutto-Zeit) wird auch die individuelle Zeit des Teilnehmers zwischen Überqueren der Startlinie und Zielankunft (Netto-Zeit) ermittelt. Bei einem Start in hinteren Startblöcken können dabei Unterschiede von einigen Minuten zwischen der Zeitanzeige und der individuellen Zielzeit (Netto-Zeit) entstehen.
- Es gibt mehrere Zeitnahmepunkte auf den Strecken. Alle Teilnehmer müssen diese Punkte (z.B. Zeitnahmematten) passieren, um in die Wertung zu kommen.
- Die offizielle Startzeit bestimmt der Veranstalter. Diese kann aus sachlichen Gründen (z.B. Unfall auf der Strecke, Wetterlage etc.) kurzfristig geändert werden.
- Ende des Rennens:
- Der offizielle Zielschluss für die jeweiligen Wettbewerbe wird auf der Internetseite des Veranstalters rechtzeitig bekannt gegeben. Teilnehmer, die das Zeitlimit überschritten müssen die Strecke verlassen. Wenn sie entlang der Strecke weiterlaufen möchten, kann dies nur außerhalb des Wettbewerbes auf eigene Verantwortung erfolgen. Die Benutzung von Gehwegen sowie die Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung sind verpflichtend.
- wenn ein Teilnehmer disqualifiziert wird oder ausscheidet, endet das Rennen für diesen bzw. die Staffel sofort und unverzüglich.
- Beendet ein Teilnehmer das Rennen aus eigener Entscheidung, ist er verpflichtet, dies dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Kosten einer Suchaktion gehen zu Lasten des betroffenen Teilnehmers.
Es erfolgt eine Team- und eine Einzelstarterwertung nach der Netto-Zielzeit sowie Sonderwertungen, deren Modalitäten auf der Internetseite der Veranstaltung eingesehen werden können.
§6 Wichtige Verhaltensregeln während der Veranstaltung
Die Veranstaltung findet auf öffentlichen, markierten und teilweise gesperrten Straßen, Wegen und Trails statt, so dass insbesondere die folgenden wichtigen Grundregeln bei der Teilnahme einzuhalten sind:
- Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die deutschen Straßenverkehrsregeln halten.
- Die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu laufen, bei Überquerungen von Straßen und an Feldausfahren ist besondere Vorsicht geboten, es ist mit kreuzenden Fahrzeugen zu rechnen.
- Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
- Das Laufen mit Kinderwägen ist nicht gestattet.
- Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge (z.B. Verpflegungsverpackungen) außerhalb der Verpflegungsstationen bzw. Mülleimern wegzuwerfen oder fallenzulassen. Umweltbeeinträchtigungen jeder Art sind zu unterlassen und werden mit Disqualifikation geahndet.
- Jeder Teilnehmer ist während der Veranstaltung für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird im Zielbereich für angemessen ausreichende Verpflegung sorgen. Eine Garantie für die Verfügbarkeit von Verpflegung und Getränken übernimmt der Veranstalter jedoch nicht.
§7 Haftung
- Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:
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- Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Dies gilt ebenso für sonstige Schäden.
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- Der Veranstalter haftet hingegen nicht für alle sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
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- Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
- Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die er dem Veranstalter oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
§8 Datenschutz und Medienrechte
Die Bereitstellung, der im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Daten ist für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich. Es besteht keine Pflicht zur Datenbereitstellung allerdings ist eine Teilnahme ohne die Daten nicht möglich.
Die Datenschutzerklärung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Teilnahme an einer Veranstaltung der SUN Sportsmanagement GmbH gilt auch für die Teilnahme am Einstein-Marathon und ist Bestandteil dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Die Datenschutzerklärung ist hier einsehbar.
$9 Gerichtsstandstandvereinbarung
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner wird Ulm vereinbart, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 25.07.2019