Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter des Firmenlaufs gelten die nachfolgenden
Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
§ 1 Allgemeines
- Der „Firmenlauf“ (Veranstaltung) ist eine Veranstaltungsmarke der SUN Sportmanagement GmbH (Veranstalter), vertreten durch den Geschäftsführer Markus Ebner, Leibnizstraße 5, 89231 Neu-Ulm, Tel.: +49–731-25062006, E‑Mail: info(at)einstein-marathon.de
- Die Veranstaltung besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil umfasst einen virtuellen Solo-Lauf im Rahmen eines Virtual Races (VR-Part) und der andere Teil ist ein klassisches Laufevent (Präsenzveranstaltung).
- Sollte aufgrund behördlicher Auflagen keine Präsenzveranstaltung möglich sein, wird die gesamte Veranstaltung als Virtual Race durchgeführt und gewertet. Die Wertung wird wie folgt vorgenommen: Das Team bzw. die Einzelläufer (m/w), welche die meisten Kilometer gesammelt haben, gewinnt.
- Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teilnehmerin (im Folgenden Teilnehmer) an der Veranstaltung verbindlich die Bedingungen seiner Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung der vorliegenden Teilnahmebedingungen.
- Der Veranstalter besitzt sowohl für das Virtual Race als auch für die Präsenzveranstaltung die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage, behördliche Anordnungen) — auch noch zeitlich kurz vor Beginn — die Strecke zu ändern, die Distanz der Strecken im angemessenen Umfang zu verlängern oder zu verkürzen. Ebenso ist er berechtigt die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen. Es gelten hierzu die Regelungen des § 8 dieser Wettkampfbedingungen.
- Der Veranstalter ist berechtigt bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen einen Teilnehmer von der Veranstaltung bzw. deren Wertung auszuschließen. Ebenso kann er darüber entscheiden, ob der Ausschluss des Teilnehmers auch den Ausschluss des gesamten Teams zur Folge hat.
- Bei der Durchführung der Veranstaltung werden die DLV-Satzung und Ordnungen, insbesondere der darin enthaltenen DLV-Anti-Doping-Codes (ADC), die Deutsche Leichtathletik Ordnung (DLO), die Gebührenordnung (GBO) sowie die “Internationalen Wettkampfregeln” (IWR) zugrunde gelegt. Insbesondere erkennt jeder Teilnehmer mit seiner Anmeldung und Teilnahme die Geltung des DLV-Anti-Doping-Codes an und unterwirft sich dessen Bestimmungen. Im Übrigen gelten die hier festgelegten Teilnahmebedingungen.
- Anweisungen des Veranstaltungspersonals und von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz etc.) ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten. Veranstaltungspersonal und damit im Namen des Veranstalters weisungsbefugt sind sämtliche vom Veranstalter entsprechend kenntlich gemachte Personen (z.B. Streckenposten).
§ 2 Teilnahmeberechtigung & Gesundheit
- Startberechtigt sind Einzelstarter sowie alle Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen von Firmen, Institutionen, Behörden oder anderen Organisationen (nachfolgend Firmen genannt) sowie Familienangehörige und Personen, die sich der Firma verbunden fühlen und am Veranstaltungstag das 12. Lebensjahr vollendet haben. Sie bilden Teams aus beliebig vielen Teammitgliedern. Es besteht die Möglichkeit mehrere Teams einer Firma anzumelden (z.B. verschiedene Abteilungen). Ebenso besteht die Möglichkeit eines Einzelstarts.
- Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Präsenzveranstaltung um einen Ausdauerwettbewerb handelt, dessen Dauer je Trainingszustand über eine Stunde betragen kann und daher einer physischen und psychischen Vorbereitung bedarf. Es wird empfohlen bereits vor der Anmeldung von einem Mediziner den allgemeinen Gesundheitszustand kontrollieren und feststellen zu lassen, ob der Gesundheitszustand einer Teilnahme am VR-Part oder der Präsenzveranstaltung entgegensteht. Startberechtigt sind damit Personen, die ausreichend trainiert haben und weder sich oder andere durch die Teilnahme in Gefahr bringen. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen.
- Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, während der Präsenzveranstaltung den Gesundheitszustand der Teilnehmer von einem Fachmediziner begutachten zu lassen, und wenn dieser begründete Bedenken hinsichtlich des Gesundheitszustandes äußert, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung (bzw. deren Fortsetzung) auszuschließen.
- Jeder Teilnehmer erklärt sich im Bedarfsfall mit einer umfassenden medizinischen Behandlung einverstanden.
- Eine weitere Teilnahmevoraussetzung ist das Vorliegen der Anmeldebestätigung sowie einer offiziellen Startnummer des Firmenlaufs. Die Startnummer kann während des VR-Parts freiwillig getragen werden. Während der Präsenzveranstaltung muss die Startnummer gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite der Teilnehmerbekleidung getragen werden.
- Der Teilnehmer akzeptiert, dass während des VR-Parts die Teilnahme an der Veranstaltung ein echtes Verletzungs- oder Todesrisiko birgt (z.B. weil kein medizinisches Personal zur Verfügung steht) und er aufgrund der Art der Veranstaltung unter allen Umständen für seine eigene Sicherheit und sein eigenes Wohlbefinden verantwortlich ist.
- Die Strecken während des VR Parts können alternativ zum Laufen auch auf dem Laufband, mit Walking, Wandern oder Spazierengehen absolviert werden.
- Walken ist aus bei der Präsenzveranstaltung neben dem Laufen gestattet. Für Teilnehmer, die mit Stöcken laufen, gibt es einen Extra Start. Sie haben sich daher am Ende des Startfeldes aufzustellen.
- Der Veranstalter ist berechtigt einen Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn dieser die Wettkampfstrecke verlässt, abkürzt oder sich technischer Hilfsmittel bedient. Ebenso kann eine Disqualifikation oder ein Startverbot bei grob unsportlichem Verhalten oder Zahlungsrückständen erfolgen. Ebenso kann er darüber entscheiden, ob der Ausschluss des Teilnehmers auch den Ausschluss des gesamten Teams zur Folge hat.
- Die Teilnahmeberechtigung kann nachträglich für Personen entfallen, denen aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder Auflagen die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung zum Zeitpunkt des Starts untersagt ist.
§ 3 Virtual Race – Part: Strecke, Zeitnahme und Wertung
- Im Rahmen des VR-Parts sammeln die Teilnehmer mit Solo-Läufen Kilometer für ihr Team. Eine Zeitnahme ist nicht erforderlich.
- Den konkreten Zeitraum teilt der Veranstalter mit der Anmeldung und auf der Internetseite der Veranstaltung mit.
- Die Wertung erfolgt unabhängig vom Alter und Geschlecht in einer Rangliste geordnet nach erlaufenen Team-Kilometern.
- Jeder Teilnehmer kann im Rahmen der zeitlichen Vorgaben seine Solo-Läufe zum Sammeln der Team-Kilometer absolvieren, wo und wann er möchte. Eine konkrete Strecke wird vom Veranstalter nicht vorgegeben. Jeder Teilnehmer ist für die Auswahl einer sicheren Route selbst verantwortlich.
- Für die Wertung ist keine gesonderte App oder Registrierung erforderlich. Der Teilnehmer muss seine gelaufene Distanz anhand eines Fotos seiner Sportuhr bzw. eines Screenshots von seiner Dokumentation auf dem Handy (Garmin, Polar, Runtastic, Strava, NikeRun, Fitbit oder einer anderen Form der zuverlässigen Dokumentation) im bereitgestellten Portal unter einem zur Verfügung gestellten Link hochladen. Ob der Nachweis ausreicht, liegt ausschließlich im Ermessen des VR Veranstalters.
- Jeder Teilnehmer akzeptiert, dass im Rahmen des VR-Parts jeder Läufer unterschiedlichen Gelände- und Wetterbedingungen ausgesetzt ist und die absolvierten Strecken daher nicht direkt vergleichbar sind. Maßgeblich sind allein die absolvierten Strecken-Kilometer. Es erfolgt keine Umrechnung von Höhenmetern oder Wetterverhältnissen. Im Streitfall ist die Entscheidung des Veranstalters endgültig und bindend.
- Betrug in irgendeiner Form wird in keiner Weise toleriert und führt zum Ausschluss von der des Teilnehmers du ggf. des gesamten Teams von der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, einen Fehler, Speicherproblem etc. zu melden, wenn ihm dies einen unfairen Vorteil verschafft.
§ 4 Präsenzveranstaltung: Strecke, Zeitnahme und Wertung
- Die Streckenlänge beträgt ca. 7 km.
- Die Streckenführung kann bei der Startnummernausgabe und vor dem Start auf ausgestellten Karten und auf der Internetseite der Veranstaltung nachvollzogen werden. Bei Unklarheiten ist der Veranstalter zu kontaktieren.
- Die Strecke ist markiert und ausgeschildert. Die Teilnehmer haben der Markierung zu folgen und dürfen nicht von der geplanten Strecke abweichen.
- Jeder Teilnehmer muss aus eigener Kraft die Strecke absolvieren. Motorisierungen jeglicher Art und die eingreifende Unterstützung von anderen Personen führen zur Disqualifikation. Ausgenommen davon ist die Hilfe bei Notlagen. Diese ist obligatorisch.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Strecke aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage) zu ändern.
- Es erfolgt eine Team- und eine Einzelstarterwertung nach der Netto-Zielzeit sowie Sonderwertungen, deren Modalitäten auf der Internetseite der Veranstaltung eingesehen werden können.
- Die Zeitnahme erfolgt durch die Datasport Germany GmbH und mittels eingebautem Chip in der Startnummer. Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer. Ohne Startnummer ist keine Zeitmessung also auch keine Erfassung des Teilnehmers möglich.
- Die Zeitanzeige im Start- und Zielbereich wird mit dem Startschuss gestartet. Neben der Zeit zwischen Startschuss und Zieleinlauf (Brutto-Zeit) wird auch die individuelle Zeit des Teilnehmers zwischen Überqueren der Startlinie und Zielankunft (Netto-Zeit) ermittelt. Bei einem Start in hinteren Startblöcken können dabei Unterschiede von einigen Minuten zwischen der Zeitanzeige und der individuellen Zielzeit (Netto-Zeit) entstehen.
- Es gibt mehrere Zeitnahmepunkte auf den Strecken. Alle Teilnehmer müssen diese Punkte (z.B. Zeitnahmematten) passieren, um in die Wertung zu kommen.
- Die offizielle Startzeit bestimmt der Veranstalter. Diese kann aus sachlichen Gründen (z.B. Unfall auf der Strecke, Wetterlage etc.) kurzfristig geändert werden.
- Ende des Rennens:
- wenn ein Teilnehmer disqualifiziert wird oder ausscheidet, endet das Rennen für diesen bzw. das Team sofort und unverzüglich.
- Der offizielle Zielschluss für die Veranstaltung wird auf der Internetseite des Veranstalters rechtzeitig bekannt gegeben. Teilnehmer, die das Zeitlimit überschreiten, müssen die Strecke verlassen. Wenn sie entlang der Strecke weiterlaufen möchten, kann dies nur außerhalb des Wettbewerbes auf eigene Verantwortung erfolgen. Die Benutzung von Gehwegen sowie die Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung sind verpflichtend.
- Beendet ein Teilnehmer das Rennen aus eigener Entscheidung, ist er verpflichtet, dies dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Kosten einer Suchaktion gehen zu Lasten des betroffenen Teilnehmers.
§ 5 Anmeldung, Zahlung
- Die Anmeldung, Bestellung von Waren (Gutscheine für Snacks und Getränke etc.) sowie die Zahlung erfolgt über das Onlineportal der Firma Datasport Germany GmbH.
- Alle Teilnehmer eines Teams werden über einen Teamkaptain angemeldet. Er fungiert als Ansprechpartner der Firma gegenüber dem Veranstalter und der Datasport Germany GmbH. Der Teamkapitän ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis erhalten und akzeptiert haben. Mit der Anmeldung bestätigt er dies dem Veranstalter sowohl für sich, als auch in Vollmacht für alle in seiner Anmeldung genannten Personen.
- Nach der Anmeldung erhält der Teamkapitän eine Bestätigung der verbindlichen Bestellung. Die Bestellung und die Bestätigung führen zu einem rechtsgültigen Kaufvertrag.
- Für alle ausgelösten Bestellungen wird durch die Datasport Germany GmbH im Auftrag des Veranstalters eine digitale Rechnung erstellt und dem Teamkapitän per E‑Mail zugesandt. Die/Der Teamkapitän bestätigt mit der Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen formlos sein Einverständnis zum elektronischen Rechnungsversand.
- Die Anmeldung ist verbindlich. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Im Krankheitsfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dies gilt auch, wenn dem Teilnehmer, aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder Auflagen, die Teilnahme am Sportevent zum Zeitpunkt des Starts untersagt wird, z.B. nicht geimpfte Teilnehmer bei behördlicher Vorgabe einer 2G-Regelung (nur geimpfte oder genesene Teilnehmer). Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt werden kann, aus dem eindeutig hervorgeht, dass einer Immunisierung des Teilnehmers gesundheitliche Gründe entgegenstehen.
- Eine Rückerstattung der Meldegebühr erfolgt nur, wenn die Absage der Veranstaltung oder der Veranstaltungsabbruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.
§ 6 Wichtige Verhaltensregeln während des Virtual Race-Parts
Jeder Teilnehmer wählt die Strecke für seine Solo-Läufe selbst, so dass insbesondere die folgenden wichtigen
Grundregeln einzuhalten sind:
- Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die deutschen Straßenverkehrsregeln halten.
- Jeder Teilnehmer hat sich während des Solo-Laufs im Verkehr und im Gelände vorausschauend und vorsichtig zu verhalten. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu laufen, bei Überquerungen von Straßen und an Feldausfahrten ist besondere Vorsicht geboten, es ist mit kreuzenden Fahrzeugen zu rechnen.
- Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer (Teilnehmer wie auch Spaziergänger oder Verkehrsteilnehmer) geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
- Umweltbeeinträchtigungen jeder Art sind zu unterlassen. Insbesondre sind Verpflegungsverpackungen ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Jeder Teilnehmer ist während der Veranstaltung für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich und muss auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme achten.
- Jeder Teilnehmer hat bei schlechten Licht- und Sichtverhältnissen reflektierende Kleidung sowie eine Lampe (Stirnlampe und Rücklicht) für seine eigene Sichtbarkeit zu tragen.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet bei seinem Solo-Lauf die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben (z.B. aus den Corona-Verordnungen) einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Abstandsregeln sowie die Anzahl der Personen, wenn mehrere Teilnehmer beabsichtigen, den VR-Part zusammen zu absolvieren.
§ 7 Wichtige Verhaltensregeln während der Präsenzveranstaltung
Die Veranstaltung findet auf öffentlichen, markierten und teilweise gesperrten Straßen, Wegen und Trails statt, so
dass insbesondere die folgenden wichtigen Grundregeln einzuhalten sind:
- Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die deutschen Straßenverkehrsregeln halten.
- Die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu laufen, bei Überquerungen von Straßen und an Feldausfahren ist besondere Vorsicht geboten, es ist mit kreuzenden Fahrzeugen zu rechnen.
- Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
- Das Laufen mit Kinderwägen ist nicht gestattet.
- Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge (z.B. Verpflegungsverpackungen) außerhalb der Verpflegungsstationen bzw. Mülleimern wegzuwerfen oder fallenzulassen. Umweltbeeinträchtigungen jeder Art sind zu unterlassen und werden mit Disqualifikation geahndet.
- Jeder Teilnehmer ist während der Veranstaltung für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter stellt auf der Strecke einen Versorgungsstand zur Verfügung. Im Zielbereich wird für angemessen ausreichende Verpflegung gesorgt. Eine Garantie für die Verfügbarkeit von Verpflegung und Getränken übernimmt der Veranstalter jedoch nicht.
§ 7.1 Haftung Veranstalter und Teilnehmer
- Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:
- Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
- Für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Veranstalter nicht. Es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. „Kardinalpflichten“ sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Einhaltung der geltenden Vorschriften, Unterweisung von Streckenposten). Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
- Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
- Insbesondere erfolgt keine Kostenübernahme für Krankenwagen, Rettungs- und/oder Suchaktionen die aufgrund der Teilnahme an dem VR-Part entstanden sind.
- Der Veranstalter haftet auch nicht für technische Hardware- oder Softwarefehler jeglicher Art, nicht verfügbare Netzverbindungen oder fehlgeschlagene bzw. unvollständige, Internetübertragungen oder andere Fehlfunktionen jeglicher Art, die die Übermittlung der Distanz an den Veranstalter seitens des Teilnehmers verhindern, es sei denn der Fehler tritt auf Seiten des Veranstalters auf.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, etwaige Bußgelder, die aus seinem Fehlverhalten resultieren, z.B. wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsordnung oder gegen Bestimmungen aus einer Corona-Verordnung, auch wenn diese gegen den Veranstalter gerichtet werden, zu bezahlen bzw. an den Veranstalter zu erstatten.
- Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die er dem Veranstalter oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und/oder die vom Veranstalter beauftragten Personen von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z.B. Zuschauer, Stadt etc.) vollumfänglich freizustellen. Die Freistellung bezieht sich auf Forderungen und Kosten, die durch ihn verursachte Schäden entstanden sind. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
§ 8 Änderungen des Veranstaltungsablaufs und höhere Gewalt
- „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das den Veranstalter daran hindert, eine oder mehrere seiner vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn und soweit der Veranstalter nachweist, dass:
- a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und
- b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und
- c) die Auswirkungen des Hindernisses vom Veranstalter nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. a) und lit. b) nach Absatz 1 dieser Klausel erfüllen:
- Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, umfangreiche militärische Mobilisierung;
- rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen bzw. Regierungsanordnungen,
- Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;
- Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Telekommunikation, Informationssystemen oder unzureichende Versorgung mit Strom, Wasser, Energie.Der Veranstalter ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihm die Leistungserbringung unmöglich macht, von seiner Pflicht zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit.
- Aus den vorgenannten Gründen kann der Veranstalter die Startzeiten sowie Streckenführungen ändern, die Veranstaltung verkürzen oder vorzeitig abbrechen.
- Ebenfalls ist er aus den vorgennannten Gründen berechtigt, die Veranstaltung als reine Virtuelle Veranstaltung durchzuführen oder auch komplett abzusagen. Bei der Durchführung als reine Virtuelle Veranstaltung ergibt sich die Platzierung nach der Anzahl der erlaufenen Team-Kilometer innerhalb des vom Veranstalter vorgegebenen Zeitraums. Die Entscheidung zur Durchführung als reine Virtuelle Veranstaltung sowie der Zeitraum wird den Teilnehmern rechtzeitig vorher per E‑Mail und auf der Veranstaltungsseite bekannt gegeben. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr bzw. ein Zurückbehaltungsrecht an der Startgebühr besteht nicht.
- Schadenersatzansprüche, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstigen Aufwendungen und Kosten im Hinblick auf die Veranstaltung, werden in keinem Änderungsfall anerkannt oder ersetzt.
- Begonnene Veranstaltungen: Muss der Veranstalter aufgrund des Eintritts höherer Gewalt die begonnene Veranstaltung verkürzen oder abbrechen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Startgebühr. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr bzw. ein Zurückbehaltungsrecht an der Startgebühr besteht nicht.
- Verlegungen: Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er die Teilnehmer hiervon unverzüglich zu unterrichten. Im Fall der Verlegung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Der Teilnehmer ist jedoch berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass sich durch die Verlegung eine Überschneidung mit anderen bereits eingegangenen Verpflichtungen ergibt und die Entlassung aus dem Vertrag sowie die Rückerstattung der Startgebühr abzgl. der vom Veranstalter bereits geleisteten und noch zu leistenden Zahlungen, aus bereits eigegangenen Verpflichtungen, für diese Veranstaltung beanspruchen.
- Absagen: Kann der Veranstalter aufgrund eines Umstandes, den weder er noch der Teilnehmer zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt für den Veranstalter der Anspruch auf die Startgebühr abzgl. der vom Veranstalter bereits geleisteten Zahlungen. Die Startgebühr wird dem Teilnehmer umgehend zurückerstattet.
- Teilnahmeverbot aufgrund behördlicher Maßnahmen: Teilnehmern, denen aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder Auflagen, die Teilnahme am Sportevent zum Zeitpunkt des Starts untersagt wird, z.B. nicht geimpfte Teilnehmer bei behördlicher Vorgabe einer 2G-Regelung (nur geimpfte oder genesene Teilnehmer), haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt werden kann, aus dem eindeutig hervorgeht, dass einer Immunisierung des Teilnehmers gesundheitliche Gründe entgegenstehen.
§ 9 Datenschutz und Medienrechte
- Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Bewegtbildaufnahmen von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und diese — vorbehaltlich Absatz (2) — ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im TV, Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung unentgeltlich zu verwenden. Dazu zählt insbesondere die Veröffentlichung und/oder Bearbeitung, ohne dass hierfür eine Vergütung/Entschädigung geleistet werden muss. Dies umfasst auch das Recht Dritten (z.B. Sponsoren der Veranstaltung) das Recht zur Nutzung einzuräumen.
- Ausdrücklich nicht umfasst ist die Nutzung von Aufnahmen einzelner Teilnehmer (oder einer Gruppe), welche die betreffenden Teilnehmer in einer Art und Weise herausstellt, dass nicht mehr die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsteilnahme, sondern die Person selbst im Vordergrund steht. Derartige Nutzungen bedürfen der vorherigen Freigabe der betroffenen Teilnehmer.
- Die Bereitstellung der persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsjahr, Bankdaten) bei der Anmeldung ist für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich und daher zwingend. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen im Internet weitergegeben werden. Die Datenerhebung und ‑verarbeitung erfolgt durch den Veranstalter und die Firma Datasport Germany GmbH (GF: Björn Steinmetz, Heisinger Straße 12, 87437 Kempten, [email protected]), die sich die Daten gegenseitig zur Verfügung stellen.
- Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Wohnorts, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) einverstanden.
- Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter jederzeit schriftlich per Briefpost oder E‑Mail widersprechen.
Die Datenschutzerklärung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie der Erstellung von Bewegtbildaufnahmen und Fotos bei der Teilnahme an der Veranstaltung ist einsehbar unter: https://firmenlauf-ulm-neu-ulm.de/datenschutz/
§ 10 Gerichtsstandstandvereinbarung
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner wird Ulm vereinbart, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand 16.02.2022